Wien - Die Affäre um parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen unter dem früheren Innenministers Ernst Strasser (V) zieht immer weitere Kreise. Nachdem die Staatsanwaltschaft zuletzt im Untersuchungsausschuss zu Protokoll gab, eine entsprechende Amtsmissbrauchsanzeige des "Falter"-Journalisten Florian Klenk "übersehen" zu haben, hat sich am Dienstag herausgestellt, dass auch das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium die Anzeige hat versanden lassen.

Manfred Kraupa vom BIA versuchte zunächst auszuweichen, gab dann aber vom BZÖ-Abgeordneten Ewald Stadler befragt zu, dass in einem Ermittlungsbericht des BIA an die Staatsanwaltschaft nichts über jene Strasser-Emails enthalten war, die parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen im Innenressort dokumentierten. Kraupa meinte am Beginn noch, die Staatsanwaltschaft hätte das BIA beauftragt, entsprechende Ermittlungen einzustellen.

Es stellte sich aber im Verlauf der Befragung heraus, dass diese Aufforderung nicht auf die Amtsmissbrauchs-Anzeige, die sich auf die Emails stützte, bezogen war, sondern einen anderen Teilaspekt der Causa. Herausgekommen scheint jedenfalls nicht viel zu sein. Näheres konnte heute nicht mehr erfragt werden, da der Ausschuss aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit beendet wurde.

Letzte Woche hatte Staatsanwalt Christian Walzi im U-Ausschuss angegeben, die Anzeige "übersehen" zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte ausschließlich in der Frage, wie die Emails an die Öffentlichkeit gelangten, während der angezeigte Amtsmissbrauchs-Vorwurf verjährte.

In der Causa Peter Pilz, die heute Hauptthema im Ausschuss war, bestätigte Thomas Haslwanter, Referent im Justizministerium, ein Schreiben des Ministeriums an die Oberstaatsanwaltschaft Wien, wonach die Einvernahme des Grünen Abgeordneten als Zeugen in der Innenministeriums-Affäre "unzulässig" war. Pilz wurde in diesem Verfahren zuerst als Beschuldigter geführt. Nachdem ein Auslieferungsbegehren vom Parlament abgelehnt worden war, wurde er jedoch in der selben Sache als Zeuge befragt.

Haslwanter erklärte, dass dies nach Rechtsansicht des Justizministeriums nicht erlaubt ist: "Die Oberstaatsanwaltschaft wurde darauf hingewiesen, dass das unzulässig war." Konsequenzen gab es daraufhin allerdings nicht, kritisierte Pilz, der einmal mehr auf die Ladung von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) pochte. Außerdem sah er durch Aussagen des damals zuständigen Staatsanwalts Christian Walzi im Ausschuss den "Verfassungsbruch", der sich durch diese Vorgehensweise ergebe, bestätigt.

Die nächste Ausschusssitzung findet am kommenden Montag statt. Dabei wird die Befragung Kraupas fortgesetzt. Beginn ist um 11 Uhr. (APA)