Wien - Im langjährigen Rechtsstreit zwischen Pago und dem Lattella-Hersteller Tirol Milch hat Pago am Mittwoch einen entscheidenden Erfolg erzielt. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die von Pago angemeldete Gemeinschaftsmarke für ein Pago-Werbesujet einen EU-weiten Schutz vor unlauterer Nachahmung genießt. Lattella, das üblicherweise in Kartons verkauft wird, hatte vor einigen Jahren mit der Vermarktung in ähnlichen Flaschen begonnen. Pagos Unterlassungsklage gegen Tirol Milch wurde in erster Instanz stattgegeben, vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt und vom Obersten Gerichtshof dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Der EuGH musste die Frage beantworten, ob die Bekanntheit einer Marke in einem einzigen EU-Mitgliedsstaat ausreicht, damit sie als "in der Gemeinschaft bekannt" gilt und daher den Schutz der Gemeinschaftsmarkenverordnung vor Verwechslungsgefahr genießt. Diese Frage wurde vom Generalanwalt im Frühjahr noch negativ beantwortet. Für die EU-Richter aber reicht Pagos Bekanntheit in Österreich "angesichts der Umstände des Ausgangsverfahrens" aus. Es wird nun erwartet, dass der OGH zugunsten Pagos entscheidet und Lattella zu einer Änderung der Werbelinie zwingt. (Eric Frey, DER STANDARD, Printausgabe, 7.10.2009)