Neugier in der Staatsoper: Die Ärzte wurden gebeten, auch den Grund für die Krankheit anzugeben.

Wien - Das Sammeln von Krankheitsdaten und  medizinischen Diagnosen hat in Österreich offenbar System. Zumindest im Staatsbereich. Wie der STANDARD in Erfahrung brachte, können auch die Mitarbeiter der Staatsoper ein Lied von Diagnoseangaben singen, die von Arbeitgeber Bundestheater im Kranheitsfall eingefordert wurden.

Betroffen sind nicht die Künstler, sondern der technische Staff, also Bühnenarbeiter, Beleuchter, Magazineure, Requisiteure, Akustik, Garderobe etc. Sie müssen, so sie noch mit einem alten Beamtendienstvertrag ausgestattet sind, am Tag der Erkrankung Meldung erstatten (und nicht erst am dritten Tag, wie bei ASVG-Versicherten).

Auf dem dafür vorgesehenen Formular, das dem STANDARD vorliegt, sollte der behandelnde Arzt allerdings nicht nur den Umstand der Dienstunfähigkeit bescheinigen, sondern tunlichst auch den Grund der Verhinderung.

Bundestheater-Chef Georg Springer stellt die Praxis auf STANDARD-Anfrage gar nicht in Abrede: "Das Formular stammt aus den Fünfzigerjahren und wurde nach der Ausgliederung, warum auch immer, weiter verwendet. Spät genug, aber endlich, wurde es nun, auch aufgrund der ÖBB-Berichterstattung, geändert."

Flächendeckend in allen Bundestheater-Töchtern praktiziert sei dies aber nie worden. "Es gibt oder gab auch keinerlei datentechnische Erfassung von Krankheitsdaten", versichert Springer. Dass die Weigerung, die Diagnose preiszugeben, mit einer Vorladung zum Betriebsarzt sanktioniert werde, wie Staatsopern-Insider behaupten, weist er zurück.

Eine Folge können häufige Fehlzeiten während des Spielplans übrigens doch haben: Diese Mitarbeiter kämen, verlautet aus der Oper, bevorzugt im Sommer in Salzburg zum Einsatz. (ung, DER STANDARD, Printausgabe, 3./4.10.2009)