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Laut Justizministerium sei es vorstellbar, dass auch hierzulande Webadressen gesperrt werden.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Kiel, Wien - Die Ermittlungen im Zuge der Polizeioperation "Geisterwald" gegen ein Pädophilenforum im Internet sind mit Hausdurchsuchungen bei zwei Männern in der Steiermark zu Ende gegangen. Das Forum ist geschlossen, die Auswertung der Daten auf den beschlagnahmten Medien werde noch zwei bis drei Monate dauern, hieß es am Donnerstag im Bundeskriminalamt (BK). In zahlreichen europäischen Ländern kam es am Donnerstag noch zu weiteren Verhaftungen.

Deutscher Pädophiler plante Achtjährige zu töten

In Schleswig-Holstein hat die Polizei einen pädophilen 35-Jährigen verhaftet, der die Entführung und den Mord einer Achtjährigen geplant haben soll. In einem Internet-Chatroom habe er versucht, einen anderen Mann zu überreden, das Mädchen gemeinsam zu kidnappen, eine Woche lang zu missbrauchen und anschließend zu töten, teilte die Staatsanwaltschaft Kiel am Donnerstag mit. Die Identität des Chat-Partners ist bisher unbekannt.

Der 35-Jährige, der wegen Kindesmissbrauchs bereits im Gefängnis saß, wurde in der Nacht auf Mittwoch festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Verbreitung und Besitz kinderpornografischen Materials vor.

Erst im August wurde wegen ähnlicher Straftaten Anklage gegen den Mann erhoben. Den entscheidenden Hinweis auf die Entführungsplanungen hatte das deutsche Bundeskriminalamt im Zuge von Ermittlungen gegen einen Kinderporno-Ring Geisterwald gegeben, den die Polizei in der Nacht auf Mittwoch sprengte.

Diskussion um Websperren

Indessen will das Justizministerium in Österreich den Kampf gegen Kinderpornografie verschärfen und prüft derzeit "unterschiedliche Ansätze", um der Produktion, dem Handel und dem Konsum von einschlägigem Material Einhalt zu gebieten. Eine Diskussion um Websperren ist neuerlich entbrannt.

Laut Justizministerium sei es vorstellbar, dass auch hierzulande Webadressen gesperrt werden. "Derzeit ist in diese Richtung aber kein konkretes Gesetzesvorhaben geplant", sagte Paul Hefelle, Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Man wolle sich zunächst einmal die Erfahrungen der deutschen Behörden mit diesem Instrument anschauen.

Domains mit einem roten Stoppschild

In Deutschland registriert das Bundeskriminalamt (BKA) seit 1. August Seiten mit eindeutig kinderpornografischem Inhalt. Die Domains werden mit einem roten Stoppschild versehen, Internet-Anbietern drohen hohe Geldstrafen, wenn sie diese nicht binnen sechs Monaten vom Netz nehmen. Experten bezweifeln allerdings die Wirksamkeit dieser Maßnahme. Einerseits dürfen die Daten von Usern, die das Stoppschild anklicken, nicht zur strafrechtlichen Verfolgung gespeichert werden. Andererseits soll es relativ einfach sein, die Sperren zu umgehen.

"Ich bin ein Befürworter dieser Maßnahmen", plädierte Harald Gremel, Leiter der Operation "Geisterwald" im heimischen Bundeskriminalamt (BK), für Websperren. Man könne damit die große Masse der Konsumenten abschrecken: "Ich sehe es (das Webfiltering, Anm.) als dringendes, sehr taugliches Mittel auch im Sinne der Prävention."

Bei Kritikern derartiger Überlegungen läuten indes die Alarmglocken. Sie befürchten Web-Zensur. Die Diskussion um derartige Maßnahmen gleiche dem Versuch, "ein Melanom mit Make-up abzudecken", sagte Andreas Wildberger, ISPA (Internet Service Providers Austria)-Generalsekretär. Auch der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, regte an, dass die Sperre von Internetseiten anstößige Seiten "nur wie mit einem Vorhang verhängen" würde. Außerdem berge die Errichtung von Websperren die Gefahr, "dass unter dem Vorwand des Kampfes gegen Kinderpornografie der Zensur im Internet 'Tür und Tor' geöffnet wird".

Verurteilungen stark angestiegen

In Österreich sind die strafgerichtlichen Verurteilungen wegen Besitzes, Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischem Material in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Gab es im Jahr 2002 österreichweit 77 Verurteilungen nach dem § 207a Strafgesetzbuch (StGB), waren es 2008 bereits 288. Für die Herstellung, das Anbieten, Zur-Verfügung-Stellen und Vorführen von Kinderpornos sieht der Gesetzgeber bis zu drei Jahre Haft vor. Für die Anwendung schwerer Gewalt bei der Herstellung von Pornos mit Minderjährigen sind bis zu zehn Jahre Haft möglich.

Strafen sind keine Abschreckung

Allerdings scheinen Strafen auf Sexualstraftäter nicht sonderlich abschreckend zu wirken: "In dem Augenblick, in dem die Täter die Tat begehen, glauben sie ja nicht, dass sie erwischt werden. Der Wunsch nach angeblicher Lusterfüllung steht im Vordergrund - da denkt keiner an die Strafe, erklärte Psychologin Claudia Rupp im APA-Gespräch. In Österreich gibt es für Sexualstraftäter "ausgefeilte" Therapiekonzepte. Studien zeigen, dass derartige Therapien erfolgreich sind - wie sehr, hänge aber vom Täterprofil ab.(APA)