Salzburg - Man kennt solche Deals vor allem aus US-amerikanischen Krimiserien: Tausche Geständnis und eventuell auch Namen von Komplizen gegen Strafminderung. In Österreich kommen solche Prozessabsprachen auch vor, wie Verteidiger, Richter und Vertreter der Anklage hinter vorgehaltener Hand bestätigen. Legal ist die Praxis freilich nicht.

Das könnte sich kommendes Jahr im Zuge der geplanten Reform des Hauptverfahrens ändern. Die Kriminalität werde "immer komplexer" , die agierenden Personen aufseiten der Justiz aufgrund von Einsparungen "immer weniger" , beschreibt Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am Rande eines Vernetzungstreffens von Staatsanwälten aus 22 Ländern in Salzburg "das Dilemma" . Für die ehemalige Richterin sind Prozessabsprachen aber nur mit "striktem Regelungskorsett" denkbar. Im Vordergrund von Strafverfahren müsse weiter "die materielle Wahrheitsfindung" stehen, warnt Bandion-Ortner. Absprachen müssten transparent, Berufungen möglich bleiben.

In Deutschland legal

In Deutschland hat man solche Deals als Form der Prozessbeschleunigung per Bundestagsbeschluss im Mai dieses Jahres eingeführt. "Verfahrensabsprachen sind seit vielen Jahren üblich" , bestätigt Klaus Fleischmann, Generalstaatsanwalt von Sachsen; der Gesetzgeber habe eine gängige Praxis in Gesetzesform gegossen.

Fleischmann hebt die "positiven Erfahrungen" der Absprachepraxis hervor, die vor allem bei Rauschgift-, Steuer- und Missbrauchsdelikten angewandt würden: Die Rechtsstaatlichkeit sei so lang nicht gefährdet, solange es eine "vernünftige Sühne" gebe. Absprachen könnten sogar dem Opferschutz dienen, sagt Fleischmann im Standard-Gespräch. Etwa bei Missbrauchsprozessen, wo dem Opfer so weitere Zeugenaussagen erspart würden und der Täter für sein Geständnis statt zehn acht Jahre Gefängnis erhalte. (neu/DER STANDARD-Printausgabe, 1.9.2009)