In Wien wird um 26 Minuten früher gegessen als in Dornbirn: Der Ramadan-Kalender gibt Bescheid. Die Landeshauptstädte Klagenfurt, St.Pölten und Eisenstadt wurden ausgespart. Dafür dürfen Mittersill und Gmünd nicht fehlen

Was in vorislamischen Zeiten nur ein Monatsname war, wurde in der islamischen Praxis zu einer 29- bis 30-tägigen Zeremonie aufgewertet: Ramadan, türkisch Ramazan, ist der heilige Fastenmonat des Islam. Er beginnt jedes Jahr mit der ersten Sichtung der Mondsichel am Ende des Vormonats des Ramadans. Umgerechnet auf den gregorianischen Kalender beginnt die Fastenzeit somit jedes Jahr um zehn Tage früher als im Vorjahr.

Gebete zählen doppelt

"Alle Gebete werden doppelt erhört, wenn sie im Ramadan gesprochen werden", sagt Hasan Izmirli, Imam in der ATIB-Moschee Dammstraße in Wien-Brigittenau. Überhaupt mache es sich gut, wenn man jene Zeit, die durchs Nicht-Kochen, Nicht-Essen und Nicht-Verdauungsschlafen spart, ins Gebet investiert: Anstatt fünf Mal täglich beten besonders fromme Muslime im Ramadan auch ein sechstes Mal.

Grundsätzlich gilt: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang wird auf Essen, Trinken, Sex und Tabak verzichtet. Danach ist bis zum Morgengebet alles wieder erlaubt. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, gibt es für alle Städte der Welt eigene Ramadankalender, die Gebets- und Fastenzeiten bis auf die Minute genau angeben (siehe Bild). Österreichische Telefonanbieter bieten sogar Fasten-Alarm per Sms-Nachricht an. 

Kranke und Reisende ausgenommen

Ramadan ist zwar allen Muslimen vorgeschrieben, doch gibt es jede Menge Ausnahmen: Wer ein Kind, alt, gebrechlich, psychisch oder körperlich krank, schwanger, menstruierend, in der Stillphase oder auf Reisen ist, muss nicht fasten. "Der Islam soll das Leben leichter machen, nicht schwerer", erklärt Izmirli. Wer nur vorübergehend krank ist, könne die Anzahl der versäumten Fasttage jedoch nach dem Ramadan-Ende nachholen.

Die Ausnahme für Reisende bezog sich ursprünglich zwar auf beschwerliche Fußmärsche, gilt heute aber auch für Flugreisen. Wer aus diesem Grund das Fasten bleiben lässt, sollte dafür finanziell schwachen Muslimen den täglichen Iftar - das Ramadan-Abendessen - bezahlen. Der Tagsatz dafür wird jedes Jahr einheitlich bestimmt - heuer liegt er bei zehn Euro pro Tag, also 300 Euro für den ganzen Ramadan. Überhaupt sei es während des Ramadans geboten, Armen gegenüber besonders großzügig zu sein, sagt Izmirli - "egal, ob sie Muslime sind oder nicht". (mas, derStandard.at, 31.8.2009)