Buenos Aires - In Argentinien ist der Besitz kleiner Mengen von Marihuana für den persönlichen Gebrauch künftig nicht mehr strafbar. Der Oberste Gerichtshof erklärte die bisherige Praxis, die jegliche Drogenbesitz unter Strafe stellte, am Dienstag für verfassungswidrig. Dies gelte jedoch nur für Erwachsene, und Dritte dürften nicht in ihrer Gesundheit gefährdet werden, entschieden die sieben Richter einstimmig. Der Besitz und Konsum kleiner Mengen Marihuana im privaten Bereich seien durch das in der Verfassung verankerte Selbstbestimmungsrecht gedeckt, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Das Gericht fällte die Grundsatzentscheidung im Rahmen eines Strafverfahrens. Dabei ging es um fünf junge Leute, die mit insgesamt drei Joints erwischt worden waren. Sie wurden freigesprochen. Eine genaue Obergrenze für die "legale" Menge an Marihuana soll später benannt werden.

Auch die Regierung der peronistischen Präsidentin Cristina Kirchner hat sich für die Entkriminalisierung des Konsums ausgesprochen, damit sich die Polizei auf die Bekämpfung des Drogenschmuggels konzentrieren könne. Der Konsum von Marihuana - auch in der Öffentlichkeit - ist unter Jugendlichen in Argentinien schon bisher weit verbreitet. (APA/dpa)