Frauen erhalten die Ermäßigung ab 60 Jahren, Männer erst ab 65.

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Die ÖBB argumentieren damit, dass zwischen Männern und Frauen unterschiedliche Einkommensstrukturen vorliegen und Frauen weniger Einkommen beziehen als Männer.

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User Herby80 will wissen: "Wie lange wird es noch dauern, bis die Ungleichbehandlung von Männern (ab 65) und Frauen (ab 60) für die Inanspruchnahme der ÖBB-Seniorenkarte abgeschafft (sein) wird?"

derStandard.at hat nachgefragt.

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Herr und Frau N. sind regelmäßige Zugfahrer. Beide sind schon in Pension. Er ist 63 Jahre alt, sie 61. Herr N. ärgert sich aber jedes Mal, wenn er vor dem Fahrscheinautomaten steht, weil er für seine Fahrkarte mehr bezahlen muss als seine um zwei Jahre jüngere Frau. Bei den ÖBB gilt nämlich folgende Regelung für PensionistInnen: Frauen erhalten die Ermäßigung ab 60 Jahren, Männer erst ab 65.

Ein Fall für die Gleichbehandlungsanwaltschaft, an die sich jeder wenden kann, der sich wegen seines Geschlechts, seines Alters, seiner ethnischen Herkunft oder seiner sexuellen Orientierung ungerecht behandelt fühlt.

Seit August des Vorjahres ist gesetzlich geregelt, dass auch im Güter- und Dienstleistungsbereich kein Unterschied zwischen Frauen und Männern gemacht werden darf. Zunehmend gehen auch diesbezüglich Beschwerden ein. So würden etwa Frauen oft bei Versicherungen oder beim Friseur mehr zahlen als Männer.

Und bei den ÖBB ist es eben umgekehrt. Gleichbehandlungsanwältin Ingrid Nikolay-Leitner sagt im Gespräch mit derStandard.at, dass schon vereinzelt Beschwerden diesbezüglich eingegangen seien. Man könne Individualbeschwerden einreichen, wie etwa auch bei der Einkommensdiskriminierung, eine generelle Aufhebung der ungleichen Regelung sei nicht so einfach möglich: "Man kann nicht direkt erzwingen, dass das System geändert wird."

Soziale Vergünstigungen

Die ÖBB berufen sich außerdem auf ein Gutachten der Gleichbehandlungskommission vom Jänner 2009. Darin wird festgestellt, "dass unterschiedliche Ermäßigungen für Frauen und Männer in einem bestimmten Alter" jedenfalls "eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen". Diese sind zu beheben, falls es sich dabei um keine "sozialen Vergünstigungen" handelt. 

Die ÖBB beziehen sich in Zusammenhang mit der geltenden Regelung bei der Vorteilscard Senior aber genau darauf, dass es sich um eine soziale Vergünstigung handelt. Dies mit dem Hinweis, dass zwischen Männern und Frauen unterschiedliche Einkommensstrukturen vorliegen und Frauen weniger Einkommen beziehen als Männer.

"Aus diesem Grund werden die ÖBB die geltende Regelung weiterhin beibehalten", heißt es seitens der ÖBB auf Anfrage von derStandard.at. (rwh, derStandard.at, 25.8.2009)