Wien - Die seit langem angekündigte Reform des Insolvenzrechts liegt nun in Entwurfform vor und nimmt Anleihe an Chapter 11. Vergleichbar mit dem US-Vorbild soll der Zugriff der Gläubiger auf den Schuldner reduziert werden. Die Kündigung von Verträgen oder der Zugriff auf Vermögenswerte werden für sechs Monate ausgeschlossen. Überdies kann das angeschlagene Unternehmen mit sechs Monaten doppelt so lang wie bisher Absonderungsansprüche der Gläubiger hintanhalten.

Enstprechende Änderungen kündigten Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner am Dienstag an. Die Reform zielt auf eine Verbesserung der Fortbestandschancen von Betrieben in Schieflage ab: Mitterlehner hofft auf eine Reduktion der Zerschlagungen insolventer Firmen um 20 bis 30 Prozent. Dazu dient auch eine niedrigere Abfindung der Gläubiger, die im künftigen Sanierungsverfahren (ersetzt den Ausgleich) nur noch 30 Prozent (statt derzeit 40 Prozent) ausmachen muss.

Auch der Gang in die Insolvenz wird erleichtert, indem nur noch die Hälfte statt bisher drei Viertel der Forderungsinhaber (Kapitalquote) zustimmen müssen. In der Praxis konnte ein Großgläubiger - in der Regel Banken -oft die Eröffnung der Pleite blockieren. Unverändert bleibt das Kriterium, dass die Hälfte der diversen Geldgeber (Kopfmehrheit) einverstanden ist. Bandion-Ortner will mit der Reform "Strukturen erhalten, statt zu zerschlagen", wie sie vor Journalisten erklärte. Zudem soll das Stigma des Scheiterns vermieden werden, etwa indem der Betrieb nach Abschluss der Sanierung aus der Insolvenzdatei gelöscht wird.

Quoten

Im Falle der Erfüllung der Quote, soll dem Schuldner die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Verwalters belassen werden. Kann nur eine Mindestquote von 20 Prozent erfüllt werden, wird trotzdem das Sanierungsverfahren eingeleitet, jedoch mit Fremdverwaltung. Jedenfalls blieben die hohen Anforderungen an den Sanierungsplan bestehen, betonte Bandion-Ortner. Dabei geht es neben der Bekanntegabe von Vermögens- und Schuldenstand vor allem um Reorganisations- und Finanzierungsmaßnahmen.

Um eventuellen missbräuchlichen Konkursabweisungen mangels Masse entgegenzutreten, sollen künftig auch Gesellschafter zum Erlag eines Kostenvorschusses herangezogen werden.

Einen noch nicht ganz klar definierten "Kompromiss" gab es beim Sanierungskredit, den Banken nach Eintritt der Insolvenz zur Weiterfinanzierung gewähren. Die Institute kämpfen oft mit dem Problem, dass die Besicherungen angefochten werden und sind daher vorsichtig. Dem von Mitterlehner geforderten Ausschluss der Anfechtung wurde nicht entsprochen.

Nach der per 1.1.2010 angepeilten Reform soll es auch zu Änderungen beim Privatkonkursrecht kommen. Dieses ist derzeit an eine Quote von zehn Prozent geknüpft. Bandion-Ortner will die Gründe, bei denen Ausnahmen von der Rate möglich sind, überarbeiten. Mitterlehner warnte davor, dass man die Überschuldung der Privaten explodieren lasse.

Die Reaktionen auf die ministeriellen Reformvorschläge waren durch die Bank positiv. "Die raschere Löschung der Insolvenzdatei, eine 90-tägige Schonfrist ab Verfahrenseröffnung für Exekutionssperren und viele andere Punkte bringen wichtige Verbesserungen für insolvente Betriebe", lobte SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetterden Entwurf. "Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Ansprüche der Vertragspartner - oft KMU und kleinere Zulieferer - gewahrt werden."

"Sanieren statt ruinieren lautet die Devise", so Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl. Ein Blick auf die aktuell steigenden Insolvenzzahlen führe jedem klar vor Augen, wie wichtig und notwendig die Verbesserungen im Unternehmensinsolvenzrecht gerade in der Krise seien. Auch die Industriellenvereinigung drängt auf eine rasche Umsetzung. (as, DER STANDARD, Printausgabe, 19.8.2009)