Das Verfahren gegen jenen burgenländischen Polizisten, der im Juli des Vorjahres in Ungarn einen Mann angefahren, tödlich verletzt und Fahrerflucht begangen hatte, ist in Österreich eingestellt worden. Der 34-Jährige wurde bereits in Ungarn zu einer Geldstrafe verurteilt, bestätigte Friedrich Köhl von der zuständigen Staatsanwaltschaft Korneuburg einen Bericht des ORF Burgenland. "Bei uns gilt das Verbot der Doppelbestrafung", so der Staatsanwalt.

Dieser Grundsatz ist schon in der Menschenrechtskonvention festgelegt. Niemand darf wegen desselben Deliktes zweimal bestraft werden. Das in Österreich anhängige Verfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen wurde deswegen eingestellt.

Unterlassene Hilfeleistung

Der 34-Jährige, der sich wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Gericht in Györ schuldig bekannte, musste lediglich eine Geldstrafe von 150.000 Forint (520 Euro) bezahlen, sowie für die Verfahrenskosten von 494.000 Forint (1.700 Euro) aufkommen. Ob der suspendierte Polizist mit disziplinären Maßnahmen zu rechnen hat, konnte vonseiten des Landespolizeikommandos Burgenland noch nicht mitgeteilt werden.

Der Burgenländer hatte im Juli 2008 in Ungarn einen 19-Jährigen angefahren und Fahrerflucht begangen. Der Mann erlag seinen schweren Verletzungen. Da der Polizist am Unfallort sein Kennzeichen verloren hatte, konnte er bald darauf von der Exekutive ausgeforscht werden. Der Mann gab an, nicht betrunken gewesen zu sein. Alkohol habe er erst nach dem Unfall getrunken. (APA)