Wien - Die Grünen haben den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler wegen der Ortstafelverrückung im Jahr 2006 neuerlich angezeigt. Die Einstellung eines Verfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs in diesem Fall hatte ja eine Debatte über die Objektivität der Justiz ausgelöst. Slowenenorganisationen stellten daraufhin zwar einen Fortführungsantrag, der Grüne-Minderheitensprecher Wolfgang Zinggl ist allerdings der Meinung, dass der Antrag auf Fortführung des Verfahrens keine optimal geeignete Maßnahme ist, den Fall Dörfler neu aufzurollen oder zu überprüfen.

Lediglich eine neuerliche Anzeige könne der Argumentation der Staatsanwaltschaft Klagenfurt entgegentreten, erklärte Zinggl in einer Aussendung. Denn bei der Wiederaufnahme des Verfahrens prüfe der Richtersenat lediglich die formale Richtigkeit des vorangegangenen Verfahrens, an der Zinggl aber keineswegs zweifele. Würde der Fortführungsantrag dem zu Folge abgewiesen werden, entstünde "weiters der Eindruck sachlicher Rechtschaffenheit".

Zinggl argumentiert in seiner neuen Anzeige, Dörfler habe öffentlich zugegeben, "nicht nur in der Vergangenheit wissentlich und absichtlich geltendes Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtserkenntnisse ignoriert" zu haben. Seiner Ansicht nach hat Dörfler damit Amtsmissbrauch begangen.

Bandion-Ortner plädiert für politische Lösung 

In der Kärntner Ortstafelfrage plädiert Justizministerin Claudia Bandion-Ortner für eine politische Lösung. Es sei "unbefriedigend", dass in der Causa Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) seit Jahren nicht umgesetzt würden. Es gebe eine "Gesetzeslücke", Politik und der "Verfassungsgesetzgeber" seien deshalb gefordert, sagte Bandion-Ortner Montagvormittag bei einem Hintergrundgespräch. Darüber hinaus müsste die Bundesregierung endlich die fehlende Verordnung in Sachen Ortstafeln erlassen.

Kritik an der Einstellung des Amtsmissbrauchsverfahrens gegen Dörfler wies die Justizministerin erneut zurück. Amtsmissbrauch sei ein "komplexes Thema" und in diesem Fall nach Einschätzung vieler Rechtsexperten nicht erfüllt. Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs brauche eine "konkrete Schädigung" und es müsse letztlich eine "Verurteilung naheliegen". Der Verfassungsgerichtshof selbst habe festgestellt, dass es "kein subjektives Recht" auf Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln gebe, weshalb der Schädigungsvorsatz fehle.

Rund um die Einstellung des Verfahrens gegen Dörfler durch die Staatsanwaltschaft gab es zuletzt heftige Debatten. Die Wiener Stadtzeitung "Falter" hatte aus einem Vorhabensbericht der Klagenfurter Staatsanwaltschaft zitiert, die die Vorgangsweise der Justiz fragwürdig erschienen ließ. Bandion-Ortner sprach von einer "unseriösen" und "effekthascherischen" Berichterstattung. "Ich lass mir die Justiz nicht einfach so kaputt machen." Der alte Vorhabensbericht, aus dem der "Falter" zitiert hatte, stammt laut Justizministerium aus dem April 2008. Da nicht alle Teile dieses alten Berichts schlüssig gewesen seien, wurde im Februar 2009 eine ergänzender und schlüssigerer Bericht angefordert. Am Ergebnis selbst habe dies aber nichts geändert.

Bandion-Ortner auf Kärnten-Besuch

Den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch Kärntner Slowenenvertreter begrüßte Bandion-Ortner dennoch. "Die Einstellung war juristisch vertretbar und geboten, aber möglicherweise sieht es das Gericht auch anders." Von Mittwoch bis Freitag wird Bandion-Ortner übrigens einen bereits seit längerem geplanten Kärnten-Besuch absolvieren. Dabei werde sie mit Landeshauptmann Dörfler sowie Vertretern der Kärntner Slowenen zusammentreffen. Die Ortstafelfrage werde dabei sicher ein Thema sein. (APA)