Im Laufe der kommenden Woche tritt die neue Regelung für die private Internetnutzung im öffentlichen Dienst in Kraft. Ziel der Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes war die Vereinheitlichung der Regeln, hieß es am Freitag aus dem Büro von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek gegenüber der APA. Jedes Ministerium hat allerdings nach wie vor die Möglichkeit, zusätzliche Einschränkungen zu bestimmen.

"Damit gibt es nun rechtliche Sicherheit für die Bediensteten, aber auch die Dienstgeber"

Bisher war unter Paragraf 79 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes lediglich davon die Rede, dass die Verwendung von Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, unzulässig ist. Wegen der zunehmenden Nutzung des Internets wurde nun umfangreich klargestellt, in welchem Ausmaß Beamte und Vertragsbedienstete in der Arbeit auch privat im Netz surfen dürfen. Außerdem wurden Regelungen geschaffen, inwieweit eine entsprechende Kontrolle durch den Arbeitgeber erlaubt ist. "Damit gibt es nun rechtliche Sicherheit für die Bediensteten, aber auch die Dienstgeber", erklärte Heinisch-Hoseks Sprecherin. (APA)