Wien - "Es genügt nicht, Brücken und Straßen zu benennen, es muss auch eine rechtliche Klarstellung geben" , sagt der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Er forderte die gesetzliche Aufhebung der standrechtlichen Todesurteile nach dem Bürgerkrieg im Februar 1934. Steinhauser: "Die Urteile von damals wurden nie aufgehoben, damit sind die Kämpferinnen und Kämpfer für die Demokratie, die Opfer einer Diktatur immer noch verurteilte Verbrecher. Die Republik muss das ändern."

Der Grüne kündigte an, dass im Oktober ein entsprechender Antrag im Justizausschuss des Nationalrats diskutiert werden soll. Er hoffe, sagte Steinhauser, dass "die SPÖ dieses politische Kronjuwel nicht vorauseilend dem Koalitionsklima opfert. Sie sollte eher versuchen die ÖVP bei diesem Thema zu überzeugen."

SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim begrüßt die Initiative und sieht durchaus eine Chance, dass die ÖVP mitgehen könnte. "Die Situation ist heute weniger verkrampft, es ist viel in der ÖVP weitergegangen." Jarolim hatte bereits 2004 einen Antrag auf Aufhebung der Urteile eingebracht, dieser wurde von der damaligen schwarz-blauen Regierung abgewiesen.

Für Heribert Donnerbauer, Justizsprecher der ÖVP, gibt es keinen Grund für ein neues, eigenes Gesetz: "Die Schuldsprüche wurden bereits 1945 aufgehoben, diese Personen sind nicht mehr verurteilt" , sagt Donnerbauer zum Standard.

Steinhauser sieht die Sache anders: "Das Gesetz von 1945 ist bloß eine Aufhebung der Urteile zwischen 1938 und 1945, die Urteile des Austrofaschismus fallen nicht in diese Zeit."

Für den Historiker Oliver Rathkolb wäre eine breite Mehrheit für das Gesetz wünschenswert: "Solch ein Beschluss wäre eine starke Positionierung der Republik gegen vergangenes Unrecht. Es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele Parteien ihn tragen würden" . (Gregor Plieschnig, DER STANDARD-Printausgabe, 8./9. August 2009)