Wien - Von der Verwendung der Lotion "Bio Claire Lightening Body Creme" wird vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in einer Aussendung am Dienstag stark abgeraten. Die hautaufhellende Creme enthält einen nicht deklarierten Wirkstoff (Clobetasolpropionat), was sie zu einem illegalen Arzneimittel macht und stark gesundheitsgefährdend wirken kann.

Abgabe in Apotheken

Die BASG fordert alle Besitzer der Creme dazu auf, diese in einer Apotheke zur fachgerechten Vernichtung abzugeben. Laut Gebrauchsanweisung soll die Hautaufhellung auf "natürlichem Wege" stattfinden, wenn man die Lotion bis zu dreimal pro Tag aufträgt. Bei längerer Anwendung sieht die BASG die Gesundheit der Konsumenten bedroht. Bei exzessiver Anwendung sei eine ernste Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen. (APA)