Wien - Jahrelang stand die Tourismuspromotionsendung "Harrys liabste Hütt'n" als Ausweis öffentlich-rechtlichen Programms im ORF-Jahresbericht an den Nationalrat. Nun widerspricht der Bundeskommunikationssenat amtlich: Jedenfalls am 12. Februar hat das Promo-Format sogar gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Gesponserte Patronanzsendungen wie diese dürfen keine "verkaufsfördernden Hinweise" enthalten.

Noch ein Verstoß: Radio Kärnten baute eine Werbeeinschaltung für XXX Lutz in eine Moderation ein. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 8.7.2009)