Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verbot der ETA-nahen baskischen Nationalistenpartei Batasuna bestätigt. Die Straßburger Richter wiesen am Dienstag eine Klage der Partei gegen Spanien ab. Auch Beschwerden mehrerer politischer Gruppen und eines Politikers, die der Batasuna nahestehen, wurden abgewiesen.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer des Gerichts gefällt. Dagegen können die Parteien noch Rechtsmittel einreichen. Die Entscheidung könnte dann von der großen Kammer des Gerichts überprüft werden.

Verbindungen zur ETA für Gerichtshof erwiesen

Der Gerichtshof für Menschenrechte sah es als erwiesen an, dass die Batasuna-Partei Verbindungen zur baskischen Untergrundorganisation ETA hatte. Angesichts der seit vielen Jahren von der ETA begangenen Attentate seien diese Verbindungen "objektiv als Gefahr für die Demokratie" anzusehen. Im übrigen sei das Parteiverbot ein Beitrag zum internationalen Kampf gegen den Terrorismus. Das Verbot sei angemessen gewesen, es habe einer "sozialen Notwendigkeit" entsprochen. Somit habe Spanien nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen.

Das höchste Gericht Spaniens hatte der Batasuna-Partei, die als politischer Arm der militanten ETA gilt, im März 2003 alle Aktivitäten untersagt und die Schließung ihrer Parteizentralen angeordnet. Es folgte damit einem Antrag des spanischen Parlaments. Dieses warf der Batasuna vor, die Straftaten der ETA zu legitimieren und damit für ein "allgemeines Klima der Einschüchterung" zu sorgen. Im Mai des gleichen Jahres setzte die US-Regierung die Batasuna auf ihre Liste terroristischer Organisationen.

Im Mai 2004 annullierte der höchste spanische Gerichtshof die Kandidatur der der Batasuna nahestehenden Liste Herritarren Zerrenda für die Europawahl. Sie trat dennoch an und erhielt 113.000 Stimmen. Diese wurden für ungültig erklärt. Auch eine Beschwerde von Herritarren Zerrenda gegen Spanien lehnte der Straßburger Gerichtshof nun ab. (APA/AFP)