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Wien - Die derzeitige Wettersituation lässt die Telefone bei den österreichischen Versicherern nicht stillstehen. Was die zahlreichen Anrufer interessiert, liegt auf der Hand: Bin ich ausreichend versichert? Was mache ich, wenn mein Keller unter Wasser steht? Was tue ich, wenn ich nicht versichert bin? derStandard.at hat sich schlau gemacht.

Grundsätzlich werden Hochwasserschäden von einer Eigenheim- oder Haushaltsversicherung meistens nicht gedeckt. Mit Zusatzpaketen kann man sich aber gegen Schäden aus Hochwasser schützen, erklärt Daniela Ebeert, Sprecherin des Versicherungsverbands Österreich (VVO). "Das hilft zwar jetzt akut nicht viel, aber wer in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet wohnt, sollte mit solchen Paketen vorsorgen", so Ebeert.

Auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Hochwasserschäden nicht ab. Nur mit einer Kasko-Versicherung ist man auf der sicheren Seite. Schwierig wird es, wenn man gar keine Versicherung hat. Die Katastrophenfonds der Länder bieten hier einen Ausweg. "Es gibt aber keine bundesweite Regelung, von Land zu Land sind die Kriterien sehr unterschiedlich", erklärt Ebeert. Auf jeden Fall können Geschädigte ohne Versicherungsschutz hier Geld zur Deckung der Hochwasserfolgen beantragen.

Für den Akutfall rät Ebeert, sofort den Versicherungsberater zu kontaktieren, sobald der Schaden eingetreten ist beziehungsweise einzutreten droht. "Man sollte zudem versuchen, mobiles Inventar in Sicherheit zu bringen, in die oberen Stockwerke zu transportieren, soweit das möglich ist." Aber, betont Ebeert, nur soweit man sich selber nicht in Gefahr bringe.

Dokumente sichern

Wichtig sei weiters, Dokumente und Unterlagen wie Reisepass, Verträge oder Sparbücher ebenfalls zu retten. "Darauf vergisst man in der Not oft. Das ist aber sehr wichtig, da mit dem Verlust von Dokumenten nicht nur Kosten, sondern auch viele Behördenwege verbunden sind", so die VVO-Expertin weiter. Die Schäden mit Fotos zu dokumentieren, wäre der dritte Schritt.

Soweit es möglich ist, sollten die Schäden auch nicht verändert werden. "Nur wenn Gefahr in Verzug ist, wenn zum Beispiel durch das Fehlen einer Tür ein Einbruch droht, kann man selbstverständlich den Schaden provisorisch beheben", sagt Ebeert. Sonst müsse der Schadensverlauf aber für die Sachverständigen klar nachvollziehbar bleiben.

"Gut wäre es überhaupt, wenn man schon im Vorhinein eine Art Notfallplan für den Ernstfall zusammenstellt. In der Situation selbst vergisst man schnell auf wichtige Dinge", rät Ebeert. (rom, derStandard.at, 25.6.2009)