ORF-Stiftungsratsvorsitzender Klaus Pekarek und Vertreter des Vereins Medienjournalismus Österreich (MÖ) konnten Dienstagabend Irritationen über die Berichterstattung rund um das oberste Aufsichtsgremium des öffentlich-rechtlichen Senders ausräumen. Ursprüngliche Überlegungen aus dem Kreis der ORF-Stiftungsräte, berichterstattende Journalisten bei Gremiensitzungen künftig mit einer Bannmeile zu belegen, wurden wieder fallen gelassen. Die Medienjournalisten können sich demnach weiter vor dem Sitzungssaal des Stiftungsrats aufhalten und von dort berichten.

Laut Pekarek bestehe "aufgrund der besonderen öffentlichen Aufgaben des ORF ein berechtigtes Informationsbedürfnis der Gebührenzahler". Demgegenüber steht die im ORF-Gesetz verankerte Verschwiegenheitspflicht für Mitglieder des Stiftungsrates. Der Umgang mit dieser Verschwiegenheitspflicht liege aber letztlich in der "Verantwortung jedes Stiftungsrates" selbst, so Pekarek. Vom Verein Medienjournalismus gab es die Versicherung, dass die Berufung auf diese Verschwiegenheitspflicht auch respektiert wird.

"Das Informationsbedürfnis der Gebührenzahler und eine größtmögliche Transparenz rund um die ORF-Entscheidungen sind ein hohes Gut. Deshalb soll sich an den organisatorischen Rahmenbedingungen nichts ändern - alles abwägend und berücksichtigend ist das der einzig vernünftige Weg", erklärte Stiftungsratsvorsitzender Pekarek. "Jede - wenn auch gut gemeinte - Veränderung, die als Versuch wahrgenommen wird, den Informationsfluss einzuschränken, wäre darüber hinaus in der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Situation des ORF und vor dem Hintergrund der Planungen für ein neues ORF-Gesetz ein falsches Signal." (APA)