Madrid - Der Rechtsausschuss der spanischen Generalstaatsanwaltschaft hat das von der sozialistischen Regierung geplante Abtreibungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Abtreibungsreform von Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero (PSOE) sieht vor, die bisher geltende Indikationslösung durch eine Fristenregelung zu ersetzen. Gemäß der Neuregelung sollen Abtreibungen in Spanien zukünftig bis zur 14. Schwangerschaftswoche straffrei sein. Zudem sollen Minderjährige ab 16 Jahren eine Abtreibung ohne Einverständnis ihrer Eltern vornehmen lassen dürfen. Bei Missbildung des Fötus sowie bei Gefährdung der physischen oder psychischen Gesundheit der werdenden Mutter sollen Abtreibungen noch bis zur 22. Woche erlaubt sein.

Grundsätzliches Verbot

Bisher sind Abtreibungen in Spanien grundsätzlich verboten. Die seit 1985 geltende Regelung gestattet nur drei Ausnahmefälle: bei Vergewaltigung, bei Missbildung des Fötus sowie bei Gefährdung der physischen oder psychischen Gesundheit der werdenden Mutter.

Beratendes Urteil gegen Reform

Der Ausschuss der spanischen Generalstaatsanwaltschaft erklärte nach Medienberichten vom Mittwoch, dass das neue "Recht auf Abtreibung" nicht konform mit der spanischen Verfassung sei, die dem Staat die Pflicht auferlege, ungeborenes Leben zu schützen. Das Urteil des Justizausschusses ist allerdings nur beratend und keinesfalls rechtlich bindend.

"Schreckliches Verbrechen"

In Spanien sorgt die geplante Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung seit Monaten für heftige Debatten. Die Spanische Bischofskonferenz kritisierte die Neuregelung in der vergangenen Woche erneut aufs Schärfste und rief die spanischen Parlamentsabgeordneten auf, gegen das Gesetzesvorhaben zu stimmen. In Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche könne kein/e aufrecht gläubige/r KatholikIn dem Vorschlag zustimmen. Die Kirche besteht darauf, dass eine Abtreibung ein "schreckliches Verbrechen" sei und nicht als private Entscheidung der Frauen betrachtet werden dürfe (siehe hier).

Entscheidung im Herbst

Die Reform war vor einem Monat vom Kabinett verabschiedet worden und muss nun vom Abgeordnetenhaus gebilligt werden. Das wird sehr wahrscheinlich erst im Herbst der Fall sein. Einen genauen Termin für die Abstimmung gibt es noch nicht. Dennoch kann die sozialistische Minderheitsregierung für ihre Abtreibungsreform mit den Stimmen der Linksparteien auf eine parlamentarische Mehrheit bauen.

Landesweiter Protest gegen Reform

Unterdessen planen AbtreibungsgegnerInnen für den Herbst mit Unterstützung der Kirche Großdemonstrationen gegen die Reform. In den vergangenen Monaten fanden bereits zahlreiche Protestkundgebungen gegen die geplante Liberalisierung der Abtreibungsgesetze statt. Vor allem die Neuregelung, dass zukünftig auch Minderjährige ab 16 Jahre ohne Einverständnis ihrer Eltern abtreiben dürfen, erregte landesweit Proteststürme. (APA)