Sarajevo - Der wegen Kriegsverbrechen in Kroatien verurteilte kroatische Parlamentsabgeordnete Branimir Glavas, der sich seit Anfang Mai in Bosnien-Herzegowina aufhält, wird nicht an das Nachbarland ausgeliefert werden. Dies hat am heutigen Dienstag ein dafür zuständiges Gericht in Sarajevo beschlossen.

Das bosnische Strafverfahrensgesetz schließe die Auslieferung bosnischer Staatsbürger aus, hieß es. Eine solche Verpflichtung sei Bosnien-Herzegowina auch durch keine internationalen Rechtsakte auferlegt worden, stellte das Gericht gemäß einer Aussendung fest.

Das Gericht hat auch nicht die Meinung des Richters in einem vorausgegangenen Verfahren akzeptiert, der die Voraussetzungen für die Auslieferung von Glavas für gegeben betrachtet hatte.

Glavas war am 8. Mai in Zagreb zu zehn Jahren Haft verurteilt worden und nach der Bekanntgabe des Urteils ins benachbarte Bosnien-Herzegowina geflüchtet. Mit fünf Mitangeklagten wurde er für die Ermordung von sieben Serben im ostkroatischen Osijek 1991 verantwortlich gemacht.

Glavas verfügt seit Oktober vergangenen Jahres auch über die bosnische Staatsbürgerschaft, da seine Eltern aus der Herzegowina stammen. Die bosnische Verfassung erlaubt die Auslieferung eigener Staatsangehöriger an das Ausland nicht. (APA)