Ungleiches Entgelt für gleiche Arbeit schadet den Betroffenen, den Betrieben und der gesamten Gesellschaft. In Österreich verbietet dies seit 30 Jahren das Gleichbehandlungsgesetz, die Durchsetzung wurde dank neuer EU-Vorschriften 2004 deutlich erleichtert.

Nicht alle Ungerechtigkeiten wurden dabei ausgemerzt, aber dass Frauen für die genau gleiche Arbeit weniger verdienen, kommt nur noch selten vor. Steigen Frauen dennoch finanziell schlechter aus, dann liegt es meist an unfairen Definitionen des Aufgabenbereichs, strukturellen Benachteiligungen durch Mutterschaft und Teilzeitarbeit und an der allgemeinen Schlechterstellung typischer Frauenberufe.

An all diese Übel würden die von der Frauenministerin geforderten Strafen für frauenfeindliche Betriebe nicht rühren. Ob zwei Jobs wirklich gleich sind und deshalb gleich bezahlt werden müssten, können nur Gerichte entscheiden. Der individuelle Klageweg mag für Betroffene mühsam sein, aber Pauschalbeurteilungen können ihn nicht ersetzen.

Die Schaffung eines neuen Regelwerks könnte Frauen sogar schaden: Betriebe werden sich vor unangenehmen Verfahren und angedrohten Strafen schützen, indem sie in gewissen Bereichen erst gar keine Frauen aufnehmen. Vielleicht wollte Gabriele Heinisch-Hosek mit ihren Vorschlägen bloß das Problembewusstsein bei den Arbeitgebern schärfen. Das kann nicht schaden. Doch eine konkrete Umsetzung wäre ein bürokratischer und rechtlicher Albtraum. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.6. 2009)