Luxemburg/Brüssel - Die Europäische Union will die Vermarktung von "Klonfleisch" regulieren. Die Agrarminister der 27 Mitgliedstaaten einigten sich am Montag in Luxemburg auf ein entsprechendes gemeinsames Vorgehen. Derzeit gibt es in Europa keine Fleisch- oder Milchprodukte von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen auf dem Markt. Aufgrund einer Regelungslücke wäre es EU- Experten zufolge theoretisch aber möglich, Produkte von Nachkommen geklonter Tiere in die Supermärkte zu bringen. Bisher gibt es dafür kein explizites Verbot. "Das Fleisch von geklonten Tieren ist (in der EU) nicht zulässig", sagte die deutsche Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU). "Aber es gibt bisher keine Regelung für die Nachfolgegeneration und deshalb wollen wir hier eine Verschärfung auf europäischer Ebene erreichen."

"Österreich will kein Klonfleisch", erklärte Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich am Montag in Luxemburg. Bisher gebe es in Österreich auch kein Klonfleisch, betonte Berlakovich. Derzeit gelte ein Zulassungsverfahren für die gesamte EU, die Agrarminister würden nun zum Schutz für die Konsumenten eine Kennzeichnung beschließen. Österreich sei gemeinsam mit 22 anderen EU-Ländern außerdem dafür, dass diese Frage künftig nicht in der "Novel-Food"-Verordnung geregelt wird, sondern eine eigene Klonfleischverordnung kommt.

Vor allem aus den USA gebe es Bestrebungen, dass Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere Eingang in die Regale der Supermärkte finden soll. In der gesamten EU sei derzeit aber kein einziges Klonfleischzu finden. Das Zulassungsverfahren der Kommission gebe es bereits, allerdings habe es noch keine Anträge gegeben. Und für Österreich gibt es derzeit ebenfalls noch keinen Antrag, heißt es. Sollte es doch Anträge geben, müsse einerseits die Zulassung erfolgen, und als neue Regelung eben die Kennzeichnung.

Jede Menge Themen

Von der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis zu klaren Regeln über das Schächten von Tieren reicht die Palette der Themen beim Rat der 27 EU-Landwirtschaftsminister am Montag in Luxemburg. Obwohl künftig Schutzvorschriften von Tieren zum Zeitpunkt des Tötens harmonisiert werden sollen und sich daraus eine Verbesserung in einigen EU-Staaten ergibt, wird das für Österreich keine Auswirkungen haben. Ein generelles Verbot der Schächtung - also des Ausblutens von Tieren ohne vorherige Betäubung - gibt es nicht, allerdings wird es jedem EU-Staat freigestellt, ein Verbot zu erlassen.

Was den "Dauerbrenner" Agrarpolitik betrifft, wollen einige der neuen EU-Staaten einen neuen Rahmen über die zukünftigen Direktzahlungen ab 2013. Wie es in Ratskreisen am Mittwoch hieß, werde es trotz eine gemeinsamen Erklärung aber keine konkreten Vorschläge geben. "Über Zahlen wird nicht geredet, nicht einmal im Ansatz", hieß es in Ratskreisen. Einige EU-Länder wollten lediglich über die "historischen Referenzwerte und Referenzperioden" diskutieren, wobei es aber "keine Alternative" zum jetzigen System geben werde. Konkret geht es darum, an welchen Rahmendaten sich die Direktzahlungen orientieren und welche Berechnungsmethoden angewendet würden. (APA)