Wien - Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) kritisiert den Entwurf von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner für eine Novelle des Antikorruptionsgesetzes. Damit werde das bisher verbotene "Anfüttern" zu "totem Recht", meinen sowohl KStA als auch die Oberstaatsanwaltschaft Linz. Gefordert wird von der KStA unter anderem die Einführung einer Kronzeugenregelung, um eine höhere Aufklärungsquote zu erzielen. Schelte gab es dafür, dass die Nationalratsabgeordneten von den Bestimmungen weiterhin nicht erfasst sind und dass die Erläuterungen zum Gesetz die generelle Straffreiheit von Einladungen zu Events im Rahmen von Sponsoring nahe legen.

Einschränkung der Strafbarkeit

Zwar begrüßen KStA und Oberstaatsanwaltschaft Linz, dass der Begriff des "Amtsträgers" (also etwa Beamte) genauer definiert wird. Die KStA kritisiert aber die "gleichzeitig beträchtliche Einschränkung des betroffenen Personenkreises". Dies bedeute eine deutliche Einschränkung der Strafbarkeit in diesem Bereich - weite Bereiche würden damit aus der Korruptionsbekämpfung in Zukunft auszunehmen sein, in der Stellungnahme ist sogar von "totem Recht" die Rede. Auch die Oberstaatsanwaltschaft Linz nimmt an, dass durch die neue Formulierung der Tatbestand des "Anfütterns" zu "totem Recht" wird.

Laut Entwurf sollen Mitarbeiter staatsnaher Betriebe wie ÖBB, Telekom, AUA, ORF oder auch der Sozialpartner von den strengeren Regeln betreffend Geschenkannahme und "Anfüttern" nicht betroffen sein.

Kritisch sieht die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch, dass die Präzisierung des Amtsträger-Begriffes dazu führe, dass es für "funktional gleichartige Personengruppen" zu unterschiedlich strafrechtlichen Folgen "bei identischen Verhaltensweisen" kommen könne. Als Beispiel nennt die KStA Ärzte in öffentlichen Spitälern. Wenn Ärzte in öffentlichen, aber ausgegliederten Spitälern, von Amtsträgerbegriff nicht mehr erfasst sein sollten, entstünde eine "unvertretbare Strafbarkeitslücke", kritisieren die Korruptionsstaatsanwälte.

Abgeordnete weiter ausgenommen

Scharfe Kritik gab es von der KStA auch dafür, dass die Abgeordneten des Nationalrates weiterhin nicht von den Antikorruptionsbestimmungen betroffen sein sollen. Das "Anfüttern" und die Bestechung von Abgeordneten anderer Staaten oder des EU-Parlaments würden demgegenüber sehr wohl unter Strafe stehen.

Kritik übt die KStA auch daran, dass laut den Erläuterungen zum Gesetzestext die Einladung von Beamten zu Veranstaltungen im Rahmen des Sponsoring generell straffrei sein soll. Demnach sollen "die Einladung durch Veranstalter und Sponsoren sowie die Annahme dieser Einladungen (...) im Rahmen des Üblichen nicht mit strafrechtlichen Sanktionen verknüpft sein". Die KStA merkt an, dass ein Verschenken von Karten durch einen Sponsor jedoch einer strafrechtlichen Beurteilung wie jede andere Vorteilszuwendung unterliege. Die Erläuterungen würden den Eindruck erwecken, unter dem Titel des Sponsoring seine "jegliche Vorteilszuwendungen statthaft".

Zur Erhöhung der Aufklärungsquote fordert die KStA, Instrumente wie eine Kronzeugenregelung und "Maßnahmen zum Schutz von Whistleblowern" einzuführen, "die der Entwurf aber nicht vorsieht". "Höhere Strafrahmen alleine werden dagegen wegen des geringen Entdeckungsrisikos nicht allzu große abschreckende Wirkung haben", heißt es in der Stellungnahme. (APA)