Ihre "Emotionalität" wurde ihr zum Verhängnis: Hochleitner wird nicht Rektorin.

Foto: Med-Uni Innsbruck

Innsbruck - "Abgewiesen", steht in dicken Lettern auf einem brisanten Bescheid: Die Vizerektorin der Innsbrucker Medizinischen Universität, Margarethe Hochleitner, hat gegen ihre Nicht-Berufung zur Rektorin protestiert - und verloren. Der Spruch der Schiedskommission liegt dem STANDARD nun vor. Die österreichische Rektorenschaft bleibt weiterhin ein Männerverein.

Hochleitner, seit 2005 Vize-Rektorin, galt bei der Wahl im April dieses Jahres als Favoritin. Seit Clemens Sorg im August 2008 wegen "grober Pflichtverletzungen" als Rektor abberufen worden war, leitete sie die Uni mit. Schon unter Sorg war sie für die Personalagenden zuständig. Schließlich entschied der Uni-Rat aber mit sechs zu eins Stimmen zugunsten des 63-jährigen gebürtigen Innsbruckers Herbert Lochs, der bislang die Gastroenterologie der Charité in Berlin geleitet hatte. Auf den dritten Kandidaten Wolfram Knapp, Direktor der Medizinischen Hochschule für Nuklearmedizin in Hannover, entfiel keine Stimme.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hatte nach der Rektorswahl Beschwerde eingelegt, weil nicht nachvollziehbar gewesen sei, aus welchen sachlichen Gründen der Universitätsrat entschieden hatte - der Verdacht der Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes liege nahe. Die höhere Eignung Hochleitners, so der Arbeitskreis, habe sich bei den jeweils vorgelegten Konzepten zu Struktur und Aufgabenverteilung im Rektorat und zur Positionierung der Universität deutlich gezeigt.

Weiters, monierte die Gleichbehandlungsstelle, sei im Hearing Hochleitners ein gegenüber Frauen oft vorgebrachtes "Totschlag-Argument" vorgebracht worden, nämlich ihre mangelnde Belastbarkeit. Im Gegensatz zu ihren beiden Mitbewerbern sei Hochleitner mehrmals aufgefordert worden, über ihre Schwächen zu sprechen.

Tränen beim Hearing

Der von der Kommission zu einer Stellungnahme aufgeforderte Uni-Rat rechtfertigte seine Entscheidung: Gegen Hochleitner habe unter anderem ihre mangelnde Auslandserfahrung gesprochen, die im Universitätsgesetz 2002 ausdrücklich als Kriterium genannt ist.

Die Bewerberin habe außerdem während des Hearings mit den Tränen gekämpft - und zwar "ohne dass man sich ihr in Artikulation oder Gestik in inadäquater Weise angenähert hätte", wie der Uni-Rat betont. Daraufhin habe das Entscheidungsgremium im Hearing Hochleitners Emotionalität thematisiert, schließlich kämen auf den neuen Rektor oder die neue Rektorin "anstrengende Verhandlungs- und andere Stresssituationen" zu.

Die Schiedskommission kommt zu dem Schluss, dass die Emotionen der Bewerberin - hervorgerufen "offenbar auch durch teilweise unpassende Fragestellung" - den Uni-Rat wohl dazu bewogen hätten, "eine ruhige, problemlose Person" zum Rektor zu küren. Ob das objektiv gerechtfertigt sei, sei nicht entscheidend. Die Kommission ortet jedenfalls "keine Tendenz einer Benachteiligung der Bewerberin aufgrund ihres Geschlechtes". (Andrea Heigl, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22.6.2009)