Wien - Gabriele Heinisch-Hosek, Frauenministerin und neue SPÖ-Frauenvorsitzende, will der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen mit Geldstrafen gegen säumige Betriebe zu Leibe rücken. Im Ö1-Morgenjournal sprach sie sich für die anonymisierte Offenlegung der Gehälter in Betrieben mit mehr als 25 MitarbeiterInnen aus. Sollte die dabei festgestellte ungleiche Bezahlung nicht binnen zwei Jahren behoben werden, soll es Geldstrafen "von ein paar Tausend Euro bis zu ein paar Zehntausend Euro" geben.

Maßnahmen bei Wahllisten

Sanktionen schlägt die Frauenministerin auch vor, sollte die in der SPÖ verankerte Frauenquote von 40 Prozent auf den KandidatInnenlisten nicht eingehalten. So könnte es zur Zurückreihung von Bundesländerkandidaten kommen oder die Mandatsabgaben könnten verdreifacht werden. "Das wäre empfindlich, das würde weh tun," betonte Heinisch-Hosek im Ö1-Interview. Die Maßnahmen seien alledings mit Bundeskanzler Werner Faymann abgesprochen.

ÖVP gegen Strafen

Zu geteilten Reaktionen kam es im Laufe des Tages aus den anderen Parteien. Vor allem die ÖVP lehnt die geforderten Strafen gegen Betriebe ab. "Ich habe für Strafen relativ wenig über, zumindest soweit wir nicht andere Anreize probiert haben, um zum gleichen Ziel zu kommen", sagte Mitterlehner im Ö1-Mittagsjournal. Sozialminister Rudolf Hundstorfer zeigte sich gegenüber der APA zu Strafen abwartend: Diese werde es "nicht sofort" geben.

Hundstorfer spricht sich im Gegensatz zu seiner Parteikollegin Heinisch-Hosek derzeit nicht für Verwaltungsstrafen für Betriebe aus, in denen es Unterschiede zwischen den Gehältern von Männern und Frauen gibt. Ihm sei es jetzt einmal wichtig, dass die Gehälter überhaupt offen gelegt werden, sagte Hundstorfer am Montag am Rande einer Veranstaltung in Wien. Auch Mitterlehner betonte, er sei zuerst für derartige Anreizsysteme - ein gesellschaftliches Problem lasse sich nicht mit Strafen lösen.

Einigkeit nur über Offenlegung der Gehälter

Man sei derzeit in Verhandlungen über das Gleichstellungsgesetz, betonte Hundstorfer. "Relativ einig" sei man sich in dem Punkt, dass Unternehmen die Gehälter von Männern und Frauen transparent machen sollen. Formal sei freilich noch nichts fertig.

"Alles andere", so Hundstorfer in Hinblick auf mögliche Strafen für Betriebe, in denen es große Gehaltsunterschiede gibt, "sind weitere Verhandlungen". Strafen müsste es "im Laufe der Zeit" geben, "aber nicht sofort".

Auch für Familienstaatssekretärin Christine Marek stehen derartige Strafen nicht "im Vordergrund". "Wir haben nichts von einem Schnellschuss", sagte sie am Rande einer Veranstaltung zur APA. Derartige Maßnahmen müssten mit der Arbeitgebervertretung abgestimmt werden und man sei erst am Anfang des Weges. Transparenz sei für sie aber eine wichtiges Thema und Lohnunterschiede bei gleicher Arbeit seien entschieden abzulehnen.

Wurm: "Brauchen Maßnahmen mit Zähnen"

Rückendeckung aus den eigenen Reihen bekam Heinisch-Hosek von SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm. "Mit Goodwill alleine lässt sich in der Frauenpolitik gar nichts bewegen - wir brauchen klare gesetzliche Maßnahmen und natürlich auch welche mit Zähnen", so Wurm in einer Aussendung. "Ausdrücklich" unterstütze sie die Forderung von Heinisch-Hosek nach einer anonymisierten Offenlegung der Gehälter und einer Pilotphase, während der die Betriebe eine Angleichung vornehmen können. "Wenn sich bis dahin nichts ändert, muss selbstverständlich über Konsequenzen gesprochen werden. Wie das in Österreich üblich ist, ist dann wohl eine Verwaltungsstrafe anzudenken."

Grüne halten Modell für "unausgegoren"

Die Grünen reagierten auf den Vorschlag Heinisch-Hoseks zunächst positiv: "Jeder Vorstoß für mehr Gehaltstransparenz in Betrieben ist ein Schritt in die richtige Richtung", so Judith Schwentner, Frauensprecherin der Grünen. Als Wermutstropfen bezeichnete Schwendtner allerdings den Umstand, dass die Regelung nur Betriebe ab 25 MitarbeiterInnen erfassen soll. Offen bliebe auch, wie und durch wen die Überprüfung der Einkommensgerechtigkeit erfolgen soll, kritisierte Schwendtner am Montag in einer Aussendung. (APA/red)