Berlin - Todkranke Menschen bekommen in Deutschland mehr Rechte. Künftig müssen Ärzte jene Wünsche berücksichtigen, die die Patienten zuvor schriftlich in einer Patientenverfügung festlegten - auch wenn das bedeutet, dass die Betroffenen nach einem Unfall oder infolge einer schweren Krankheit keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr erhalten, weil sie dies zuvor so erklärt haben.

Sechs Jahre debattierte der Bundestag über das Thema, nun hat er sich in einer Abstimmung ohne Fraktionszwang für den parteiübergreifenden Gesetzesentwurf um den SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker (SPD) entschieden. Bisher gab es in Deutschland keine gesetzliche Regelung, nur zum Teil widersprüchliche Gerichtsurteile. Die Folge: Oft weigerten sich Ärzte, Sterbende von Magensonden oder einem Beatmungsgerät zu trennen, weil sie fürchteten, sich dadurch strafbar zu machen.

Die neue Regelung gilt unabhängig von Stadium und von der Art der Erkrankung. Lassen der vom Patienten verfasste vorletzte Wille und sein Zustand keine klare Handlungsweise zu, dann müssen sich Ärzte und Angehörige des Erkrankten über das weitere Vorgehen verständigen. Gelingt das nicht, wird ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet. (bau, DER STANDARD, Printausgabe, 20./21.06.09)