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Peter Westenthaler im Wiener Oberlandesgericht. Ihm droht ein zweiter Strafprozess.

Foto: APA/Hans Klaus Techt

Wien - Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat in der sogenannten Prügel-Affäre am Donnerstag den Schuldspruch für den ehemaligen BZÖ-Obmann Peter Westenthaler bestätigt. Die Strafe wurde aber von ursprünglich neun auf sechs Monate bedingt reduziert. Eine weitere Milderung wäre nicht möglich, da sich Westenthaler "völlig uneinsichtig" gezeigt habe, wie die Vorsitzende des Berufungssenats, Brigitte Kunst, feststellte.

Westenthaler reagierte unmittelbar nach der Urteilsverkündung empört und meinte zu den zahlreichen anwesenden Journalisten: "Sie wurden Zeugen einer justiziellen Farce." Das Urteil sei seit Tagen schriftlich vorbereitet gewesen und nur mehr verlesen worden. Diese Verlesung habe längere Zeit in Anspruch genommen als die Urteilsberatung, was Westenthaler "ganz offensichtlich einen Justizskandal" nannte.

Erstgericht "etwas zu streng"

Für das Berufungsgericht bestand kein Zweifel, dass Westenthaler im Zuge der gerichtlichen Aufarbeitung der sogenannten orangen Prügel-Affäre (der Pressesprecher der ehemaligen Justizministerin Karin Gastinger war auf Geheiß Westenthalers mehr als unsanft aus einem Lokal befördert worden, Anm.) im Zeugenstand die Unwahrheit gesagt hatte. Westenthaler habe seine unrichtige Darstellung "vorsätzlich getätigt", betonte die vorsitzende Richterin Brigitte Kunst.

Bei der Strafbemessung sei das Erstgericht allerdings "etwas zu streng" gewesen, bemerkte Kunst. Unter Berücksichtigung von Westenthalers bisherigem ordentlichen Lebenswandel und der Schwere seiner Schuld erscheine eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten angemessen.

Eine weitere Strafminderung oder gar die von Verteidiger Josef Wegrostek erwünschte Umwandlung in eine Geldstrafe lehnte der Senat aus generalpräventiven Gründen ab. Das Gericht wolle "negative Beispielfolgen in der Bevölkerung hintanhalten" und "präsumtive Täter" vor falschen Aussagen abhalten, sagte Kunst.

OLG weist Vorwurf zurück

Zu Westenthalers Vorwurf, das Urteil sei schon Tage vorbereitet gewesen, antwortete Raimund Wurzer, Sprecher des OLG: "In Berufungsverfahren wird der Strafakt dem zuständigen Berufungssenat bereits mit der jeweiligen Berufungsschrift und der Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft vorgelegt. Auf Grundlage dieser Schriftsätze und des übrigen Akteninhaltes wird zur Vorbereitung der mündlichen Berufungsverhandlung ein Rohkonzept als Arbeitsgrundlage erstellt."

Beschränken sich - wie im Fall Westenthaler - die Prozessparteien auf den Vortrag ihrer bereits schriftlich ausgeführten Argumente, erleichtere eine solche Arbeitsgrundlage eine auf die wesentlichen Punkte konzentrierte Beratung des Senates in der mündlichen Verhandlung. "Diese Vorgangsweise dient einer effizienten Verhandlungsführung und ermöglicht es dem jeweils erkennenden Senat zugleich, auf allfällige neue Aspekte angemessen zu reagieren", sagte Wurzer.

Westenthaler: "Teilerfolg"

Westenthaler verbuchte die Strafsenkung als "Teilerfolg", kündigte aber noch im Justizpalast an, das Urteil bekämpfen zu wollen: "Wir werden den OGH anrufen (ein innerstaatlicher Instanzenzug zum Obersten Gerichtshof ist in dieser Sache allerdings ausgeschlossen, da es sich beim Verfahren gegen Westenthaler um eine Einzelrichtersache gehandelt hatte, Anm.) und zum Europäischen Gerichtshof gehen."

"Aus Respekt vor dem österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz haben wir das Urteil zur Kenntnis zu nehmen", teilte BZÖ-Generalsekretär Martin Strutz nach der Berufungsverhandlung per Presseaussendung mit. Das BZÖ geht dessen ungeachtet weiter davon aus, "dass die Darstellungen Peter Westenthalers richtig sind".

Westenthaler droht zweiter Strafprozess

Während die Prügel-Affäre für den ehemaligen BZÖ-Obmann ausgestanden und mit einer rechtskräftigen Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage zu Ende gegangen ist, könnte der Politiker demnächst ein zweites Mal vor dem Kadi stehen. Die Staatsanwaltschaft Wien möchte ihn wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt belangen. Der entsprechende Vorhabensbericht liegt zur Genehmigung bereits im Justizministerium.

In dieser Sache geht es um die sogenannte Knie-Affäre: Westenthaler soll nach dem Besuch eines Fußballmatches während der letztjährigen Europameisterschaft beim Ausparken mit einem Polizisten aneinandergeraten sein und den Beamten schließlich angefahren und am Knie verletzt haben. Für Westenthaler, der dies stets bestritten hat, gilt die Unschuldsvermutung.

Unterdessen spricht die ÖVP Westenthaler die Berechtigung ab, sich weiter öffentlich zu den Themen Sicherheit und Kriminalität zu äußern. Westenthaler ist Sicherheitssprecher des BZÖ. "Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig unglaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat", sagte ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl am Donnerstagnachmittag. (APA)