Wien - Nach einer Einigung von Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll und Kulturministerin Claudia Schmied soll die Novelle des Kunstrückgabegesetzes am kommenden Dienstag den Ministerrat passieren, teilten die beiden Ministerien am Mittwoch in einer Aussendung mit. Nach dem Novellen-Entwurf soll das Finanzministerium künftig mit Stimmrecht im Restitutionsbeirat vertreten sein, die Finanzprokurator mit beratender Stimme.

Eigentlich hätte das Kunstrückgabegesetz bereits im Vorjahr novelliert werden sollen, dies wurde jedoch durch die Neuwahlen verhindert. Gegenüber jenem Entwurf, der 2008 in Begutachtung gegangen ist, wurde nunmehr das Stimmrecht für das Finanzministerium neu eingefügt. Andere geplante Neuregelungen des 1998 in Kraft getretenen Restitutions-Gesetzes sind gegenüber dem Vorjahres-Entwurf unverändert: Künftig sollen danach nicht nur Kunstgegenstände, sondern auch "sonstiges bewegliches Kulturgut" vom Bund zurückgegeben werden können. Vom Gesetz erfasst werden sollen weiters künftig nicht nur Gegenstände aus dem Inventar der Bundesmuseen oder der Bundesmobiliensammlung, sondern auch "sonstiges Bundeseigentum".

Die vom ehemaligen Finanzminister Wilhelm Molterer angestrebte Regelung, wonach künftig in Bundesbesitz übergehende Sammlungen vom Restitutionsgesetz ausgenommen sein sollen, findet sich so nicht in der Novelle. 2008 war Kritik an diesem Vorschlag laut geworden, dass dies die Sammlung Leopold auch langfristig von Restitutionsverpflichtungen ausnehmen könnte. "Da wird es keine Ausnahmen geben", bestätigte nun ein Sprecher des Kulturministeriums.

Die Funktionsperiode des Restitutionsbeirats soll "zur Sicherung der Unabhängigkeit" auf drei Jahre ausgedehnt werden. Ebenso werden künftig auch Gegenstände erfasst, die außerhalb Österreichs sowie vor 1938 vom NS-Regime enteignet worden sind. Die Aufgaben der Kommission für Provenienzforschung ("die systematische Darstellung der Provenienz der Sammlungsbestände des Bundes im Zusammenhang mit möglichen Entziehungen durch das nationalsozialistische Regime") sollen im Gesetz ausdrücklich angeführt werden.

"Restitution ist eine historische Pflicht, der die Republik Österreich bestmöglich nachkommen muss. Die Novelle des Kunstrückgabegesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt der Entschädigung", so Schmied laut Aussendung. Pröll sieht "einen klaren Schritt zur lückenlosen Restitution von Kunstgegenständen bedenklicher Herkunft".

Die Israelitische Kultusgemeinde zeigt sich am Donnerstag in einer Aussendung sehr erfreut über die Einigung der Regierung. Durch die "Verbesserung und Präzisierung der bestehenden Rechtslage" stelle die Regierung "unter Beweis, wie wichtig ihr die Aufklärung und Rückgabe von während der NS-Zeit entzogenen Kunst- und Kulturgütern in österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen ist. Der erzielte Konsens der Koalitionspartner im Sinne der Anspruchsberechtigten trägt der österreichischen Vorreiterrolle in diesem Bereich der Vergangenheitsbewältigung Rechnung." (APA)