Brüssel - Die von Irland für eine zweite Abstimmung über den Lissabon-Reformvertrag verlangten rechtlichen Garantien zur Neutralität, zum Abtreibungsverbot und zu Steuerfragen sind weiter strittig. Aus Kreisen der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft hieß es am Mittwoch, für die EU-Staaten sei es "eine rote Linie", dass diese Garantien nicht zu neuerlichen Ratifizierungen führen sollte. Über die Form der Zusicherungen müssten die Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag entscheiden, über den Text selbst bestehe aber "ein breiter Konsens".

Nach dem der APA vorliegenden Text wird Dublin zugesichert, dass keine Bestimmung des Lissabon-Vertrages oder der EU-Grundrechtecharta den Umfang und die Anwendung des in der irischen Verfassung geregelten Schutz des Rechts auf Lebens, der Familie und Schutz des Rechts auf Bildung beieinträchtige. In Hinblick auf Steuerfragen heißt es: "Nichts im Vertrag von Lissabon ändert irgendetwas für einen Mitgliedsstaat im Umfang oder im Verfahren der Zuständigkeiten der Europäischen Union in Hinblick auf die Besteuerung".

Zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird Irland in dem in seiner Form noch nicht festgelegten Annex zugesichert, dass diese "nicht den spezifischen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik von Irland präjudiziert". "Der Lissabon-Vertrag beeinträchtigt oder präjudiziert nicht Irlands traditionelle Politik der militärischen Neutralität", heißt es in dem Text. Irland könne im Geist der Solidarität selbst bestimmen, welche Art von Hilfe und Unterstützung es einem EU-Mitgliedsland gewähre, das Ziel eines Terrorangriffes oder Opfer einer bewaffneten Aggression auf seinem Territorium werde.

Jede weitere Entscheidung zur Weiterentwicklung einer gemeinsamen Verteidigung bedürfe der Einstimmigkeit des Europäischen Rates, heißt es in dem Text weiter. Jedes EU-Land könne außerdem selbst entscheiden, ob es in Form einer "permanent strukturierten Zusammenarbeit" im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik oder bei der EU-Verteidigungsagentur teilnehme. "Der Vertrag von Lissabon sieht nicht die Schaffung einer Europäischen Armee oder einer Wehrpflicht für irgendeine Militäreinrichtung vor." Irland und jedes andere EU-Land könne außerdem selbst über seine militärischen Kapazitäten oder über die Teilnahme an Militäreinsätzen entscheiden.

Ergänzt werden die Garantien durch eine "feierliche Erklärung zu den Arbeitnehmerrechten und zur Sozialpolitik". Darin wird erinnert, dass die EU nach dem Lissabon-Vertrag nach Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt strebe und soziale Ausgrenzung und Diskriminierung bekämpfen wolle, soziale Gerechtigkeit und Schutz und Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Kinderrechte fördern wolle.

Irland verlangt, dass die EU rechtliche Zusicherungen zur Steuerhoheit, zum Abtreibungsverbot und zur Neutralität in Form eines Protokolls im EU-Primärrecht verankert. Eine Reihe von EU-Staaten, darunter Österreich, lehnen dies in Hinblick auf die erforderlichen Ratifizierungen ab, sie wollen Irland stattdessen die Zusicherungen nur in der Gipfelerklärung geben. (APA)