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Foto: APA/AP/Charlie Riedel

In Frankreich hat die Regierung eine neue Fassung des "Gesetzes zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" in Kraft gesetzt und im offiziellen Gesetzblatt Journal Officiel veröffentlicht. Nun will die zuständige Kulturministerin Christine Albanel bis Juli noch eine "kleine, ergänzende Passage" nachreichen. Diese wird auch eine neue Regelung enthalten, die bereits heftig diskutiert wird.

Sperren verfassungswidrig

Laut eines Berichts von Heise sollen die umstritteten Internet-Sperren, die in dr ursprünglichen Fassung vom französischen Verfassungsrat für "verfassungswidrig" erklärt wurden, nun neu geregelt werden. Albanel will in ihrem ZUsatztext den "pädagogischen Charakter des Gesetzes betonen und beschleunigte Gerichtsverfahren ermöglichen."

Schnellverfahren

Um die Gerichte zu entlasten, ist ein Vorgehen ähnlich zur Bestrafung von Rasern im Straßenverkehr angedacht. So soll mit den Anzeigen nur ein einziger Richter betraut sein, es soll Abmahnungen und Geldbußen geben und erst in weiterer Folge auch Gerichtsverfahren.

Kritik

Aber auch diese Neuregelung steht nun im Zentrum der Kritik, da auch dieser Vorschlag nicht der Entscheidung des Verfassungsgerichts entsprechen würde. Die zwei wesentlichen Kritikpunkte sind, dass zum einen die Unschuldsvermutung nicht ausreichend berücksichtigt werde, zum anderen die Beweislast umgekehrt werde.(red)