Was lange währt, wird darum noch nicht unbedingt gut - zumindest könnte das in Österreich auf Gesetzesvorhaben zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften zutreffen. Bis Jahresende soll die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle zwar "auf jeden Fall" kommen, verspricht das Justizministerium (derStandard.at berichtete). Was aber genau wie geregelt wird, darüber gibt es noch Unklarheiten. Besonders umstritten ist die Frage, wie nötige "Folgegesetzesänderungen" in einzelnen Gesetzen, etwa in Strafrecht und Familienrecht, vorgenommen werden. 

Hier gibt es zwei Varianten. Einerseits das sogenannte Schweizer Modell, das von Homosexuellen-Organisationen favorisiert wird. Dafür müsste eine Generalklausel geschaffen werden, die eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit gemischtgeschlechtlichen Ehen gleichstellt, überall dort, wo im Gesetz das Wort "Ehe" oder "Ehepartner" vorkommt. Damit wäre eine Gleichstellung unmittelbar mit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes in allen Bereichen gegeben. Etwaige politisch gewünschte Ausnahmen müssten dann extra aufgezählt werden - etwa im Bereich des Adoptionsrechts oder auch im Namensrecht.

Die zweite Variante, die momentan von der Politik angestrebt wird: Das Gesetz wird zwar geschaffen, aber ohne Generalklausel. Die einzelnen Ministerien werden dann in der Situation sein, "ihre" Gesetze selber anpassen zu müssen.

"Riesenaufwand" und Rechtsunsicherheit

Und darin, befürchtet etwa Marco Schreuder, grüner Gemeinderat in Wien, liegt die Tücke. "Das bedeutet einerseits einen Riesenaufwand, andererseits eine lange Rechtsunsicherheit", so Schreuder zu derStandard.at. Wenn die Ministerien die Gesetze nämlich nicht rechtzeitig ändern, können Betroffene zwar klagen - das kann aber dauern. "Wir befürchten tatsächlich, dass in vielen Bereichen nichts weitergeht und wir das dann einklagen müssen", meint Schreuder. Etwa seitens der Innenministerin habe es in den letzten Jahren "wenige positive Signale" gegeben.

Ein legistischer Angestellter eines der betroffenen Ministerien meint gegenüber derStandard.at: "Natürlich würde man sich mit einer Generalklausel einige Arbeit ersparen. Aber man würde sich einige Konflikte einhandeln - wo und wie genau gleichgestellt wird, darüber herrscht nämlich keine Einigkeit".

Immer noch nicht geklärt ist außerdem die Frage, ob die "Homo-Ehe" beim Standesamt oder bei einer anderen Behörde eingetragen werden soll. "Das wird politisch zu klären sein. Dort wo es am praktischsten ist, wird es am gescheitesten sein", so Justizministerin Bandion-Ortner.

Dass es die fixe Zusage gibt, bis Ende des Jahres ein Gesetz zu präsentieren, sieht der grüne Gemeinderat mit einem lachenden und einem weinenden Auge. "Mir wäre es lieber, es dauert ein bisschen länger und wir wissen, was genau kommt." Die Grundpositionen der Homosexuellen-Organisationen seien seit Jahren bekannt, so Schreuder. "Wir müssen das Rad nicht neu erfinden - das Ministerium weiß, was wir uns wünschen". (az, derStandard.at, 17.6.2009)