Wer sich rechtzeitig und sorgfältig um die Registrierung von Schutzrechten - Marken, Muster oder Patente - in der russischen Föderation kümmert, der hat gute Chancen, diese Rechte auch durchsetzen zu können. Das war das Ergebnis eines Symposiums über geistiges Eigentum in Russland und Europa, das vergangene Woche unter Mitwirkung des Standard im Juridicum stattfand. Der Organisator, Guido Kucsko, Urheberrechtsexperte in der Kanzlei Schönherr, wies darauf hin, dass die Rechtsdurchsetzung überraschend rasch erlangt werden kann, wenn Vorsorge getroffen wurde. Dabei seien oft Formalismen zu beachten - bei Marken etwa die Schreibweise in kyrillischer Schrift mit Transliteration, bei Protokollen einer Webseite, die Verstöße gegen Schutzrechte enthält, eine notarielle Beglaubigung. Wer seine eigene Marke nicht rechtzeitig registriert, laufe Gefahr, dass ein lokaler russischer Mitbewerber ihm zuvorkommt und dann Schadenersatz für verletzte Rechte fordert.

Von Österreich aus können Unternehmen eine internationale Registrierung bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) erlangen. (ef, DER STANDARD, Printausgabe, 10.6.2009)