Wien - Die wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilten AMIS-Gründer Dietmar Böhmer (38) und Harald Loidl (50) müssen ihre Haftstrafen weiter absitzen. Ihre Anträge auf bedingte Entlassung wurden abgelehnt, erfuhr die APA am Montag auf Anfrage von den zuständigen Gerichten Wien und Wiener Neustadt. Böhmer und Loidl haben jeweils eine siebenjährige Haftstrafe erhalten, Häftlinge können nach dem Abbüßen der Hälfte ihrer Strafen bedingt entlassen werden.

Der ehemals größte österreichische Finanzdienstleister AMIS ging im November 2005 in Konkurs. Die beiden zunächst nach Südamerika geflüchteten AMIS-Gründer und Vorstände Dietmar Böhmer und Harald Loidl wurden gefasst, ausgeliefert und im Dezember 2007 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu Haftstrafen verurteilt. Laut der Richterin war bei AMIS wie in einem Schneeball-System vorgegangen worden: Neue Anleger seien geholt worden, damit die aussteigenden Anleger ausbezahlt werden konnten. Der Schaden für die über 15.000 AMIS-Anleger in Österreich und Deutschland beträgt rund 65 Mio. Euro.

Die Urteile von je fünfeinhalb Jahren Haft wurden später nach Berufung der Staatsanwaltschaft auf je sieben Jahre Haft hinaufgesetzt. Die Hälfte der Haftstrafe war am 30. Mai 2009 abgelaufen, zu diesem Zeitpunkt hätten Böhmer und Loidl bei Vorliegen der Voraussetzungen wie guter Führung auch vorzeitig entlassen werden können. Üblicherweise können Häftlinge erst wieder nach dem Abbüßen von zwei Dritteln ihrer Strafe wieder einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen, ein Gnadengesuch sei immer möglich, hieß es von Gerichtsseite. (APA)