Pringles, die mit Glutamat gedopten Snacks in der zylindrischen Verpackung (wegen ihres Suchtfaktors auch „Crack im Karton“ genannt), sind nach einem Spruch des britischen Höchstgerichts ganz ordinäre Kartoffelchips. Das hat Relevanz, weil das Inselkönigreich versucht, besonders übles Junkfood von seinen Untertanen fernzuhalten. Für Kartoffelchips und Co gilt die in England übliche Mehrwertsteuerbefreiung für Lebensmittel nicht. Auch nicht für Pringles. Weil das den Mutterkonzern Procter & Gamble 120 Millionen Pfund im Jahr kostet, wurde geklagt.

Pringles, so die durchaus freche Argumentation, werden aus einer Pampe aus Kartoffelflocken, Reis-, Weizen- und Maismehl, Emulgatoren und Stabilisatoren sowie, natürlich, jeder Menge Aromastoffe gebacken, seien deshalb etwas grundsätzlich anderes als Kartoffelchips und gehörten von der Junk-Steuer befreit. Der Höchstrichter antwortete mit britischem Common Sense: Was Chips sind und was nicht, könne auch „ein vierjähriges Kind“ ganz genau bestimmen. Pringles und so Zeugs nämlich. Darauf sollten wir trinken. Wer dazu Chips will – gut. Aber echte! (corti, DER STANDARD, Printausgabe, 8. Juni 2009)