Frage: Dürfte ich meinen Sohn Atatürk nennen?

Antwort: Nein, das ist sozusagen ein geschützter Name. Nur der Staatsgründer der Türkei heißt so (übersetzt „Vater der TürkInnen"), und das soll auch so bleiben.

Frage: Deniz Türkischen sowohl ein Frauen- als auch ein Männername. Angenommen, ich habe einen Sohn und eine Tochter. Darf ich beide Deniz nennen?

Antwort: Ja. Bei der täglichen Verwechslungskomödie lässt der Staat den Eltern freie Hand.

Frage: Stimmt es, dass es im Türkischen einen Mädchennamen gibt, der übersetzt „Es reicht" bedeutet?

Antwort: Ja. „Yeter" bedeutet „es reicht", und wird meist von jenen Eltern vergeben, die der Ansicht sind, schon genügend Kinder in die Welt gesetzt zu haben. Es soll aber vorkommen, dass eine „Yeter" noch einen kleinen Bruder bekommt. Dieser heißt dann oft Imdat - zu Deutsch: „Hilfe!"

Frage: „-oglu" ist das türkische Anhängsel für „Sohn". Dürfte einE ÖsterreicherIn den Sprößling „Fekteroglu" oder „Stracheoglu" nennen?

Antwort: Nein, da das keine gängigen Namen sind - weder in Österreich, noch in der Türkei. (mas, derStandard.at, 12.6..2009)