Wiesbaden - Zwei Tage vor Beginn des NATO-Gipfels hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht das Akkreditierungsverfahren für Journalisten als unzulässig eingestuft. Nach dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss gab das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) ohne Rechtsgrundlage Informationen über Journalisten an das NATO-Hauptquartier in Belgien heraus. Auf Basis der BKA-Angaben sei zwei Pressevertretern die Akkreditierung verweigert worden.

Diese zogen daraufhin vor Gericht. Die Wiesbadener Richter stellten fest, die Weitergabe von Informationen im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung sei nach dem BKA-Gesetz nur zulässig, wenn dies dem Schutz von Verfassungsorganen des Bundes diene. Zudem dürften Daten an NATO-Truppen in Deutschland weitergegeben werden, nicht aber an das NATO-Hauptquartier in Belgien. In den vorliegenden beiden Fällen sei die Negativbeurteilung des BKA zudem sachlich nicht begründet gewesen.

BKA legt Beschwerde ein

Das BKA teilte am Abend mit, dass es Beschwerde gegen die Eilanordnung einlege. Die Einbindung des BKA bei Akkreditierungsverfahren im Rahmen bedeutender Großveranstaltungen sei üblich und aus Sicherheitsgründen notwendig. Dem BKA obliege der erforderliche Personenschutz für die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in besonders festzulegenden Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten.

Die Erteilung einer negativen Empfehlung habe man sehr restriktiv gehandhabt und auf begründete Einzelfälle beschränkt. Die Empfehlung, in zwei Fällen keine Akkreditierung zu erteilen, sei aufgrund einer Gefahrenprognose erfolgt, die auf konkreten polizeilichen Erkenntnissen beruht habe, und sei zur Gefahrenabwehr verhältnismäßig gewesen. Im Übrigen hätten sich die Antragsteller schriftlich damit einverstanden erklärt, dass ihre Daten gespeichert und für das Akkreditierungsverfahren verwendet würden. (APA/AP)