Den 1. April wählten ÖVP und FPÖ 2001 mit subtiler Ironie als Stichtag: Einmal im Jahr muss der ORF dem Nationalrat Bericht erstatten, ob er seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag erfüllt hat. Das Ergebnis liegt dem Standard auch heuer vor und ist nicht als Scherz gedacht.

Ein Höhepunkt des Berichts ist traditionell der Nachweis, dass der ORF Paragraf 4, Absatz 3 des nach ihm benannten Gesetzes erfüllt. Der besagt, dass er im Hauptabendprogramm von 20 bis 22 Uhr "in der Regel anspruchsvolle Sendungen zur Wahl stellen" muss.

Der ORF wählte als Beispiele dafür je eine Woche im März und eine im Oktober, hier ein Auszug:

  • Champions League ORF-Begründung: "Sportberichterstattung auf hohem Niveau, fördert das Interesse des Publikums an sportlicher Betätigung." Die Champions League läuft in anderen Ländern ähnlich qualitätsvoll in Privatsendern.
  • Fußball-WM-Qualifikationsspiel Österreich - Serbien - siehe Champions League.
  • Dr. House "In der Fachwelt anerkannte, mehrfach ausgezeichnete Ärzteserie." Läuft etwa auch gebührenfrei in RTL.
  • Troja "Mehrfach für den Oscar nominierter Unterhaltungsfilm; mehrere Filmpreise."
  • "Millionenshow", Sportler-Ausgabe: "Spezialausgabe des in der Fachwelt anerkannten Unterhaltungsformats mit starkem Österreichbezug, das zur Förderung der Volks- und Jugendbildung beiträgt." Format läuft etwa in RTL.

Natürlich finden sich auch bessere Beispiele für öffentlich-rechtliches Programm in der Liste: "Universum", "Die Gustloff II", "Report", "Menschen & Mächte", "Die vier da", "Schauplatz Gericht", eine "ZiB Spezial", "Tatort", "Der Besuch der alten Dame", "Universum" und "Wir sind Kaiser". (Harald Fidler, DER STANDARD; Printausgabe, 1.4.2009)