"So geht das sicher nicht". Strafrechtsexperte Helmut Fuchs findet die Vorschläge Maria Fekters im Bereich der Strafprozessordnung "im besten Fall unausgegoren", meint er gegenüber derStandard.at. Fekter hatte etwa vorgeschlagen, dass in Zukunft auf freiem Fuß angezeigte Verdächtige eine Kaution hinterlegen müssen - sollten sie das nicht können, würden Auto oder Wertgegenstände nach drei Tagen zwangsversteigert werden.

Eingriff ins Grundrecht auf Eigentum

Insbesondere die Idee der Versteigerung bei Nichtzahlung einer Kaution liegt Fuchs im Magen. "So, wie das jetzt klingt, würde das weder verfassungsrechtlich noch menschenrechtlich nach EMRK halten", ist der Jurist überzeugt, zu stark sei der Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum. "Und so einfach und pauschal kann man das sicher nicht machen". Schon heute gebe es die Möglichkeit einer Sicherheitsleistung oder Untersuchungshaft, wenn ein Haftgrund besteht. Fuchs ist skeptisch, was die Ausweitung dieses Weges angeht. "Es kommt natürlich ganz auf die Delikte und auf die Verhältnismäßigkeit an", so der Experte. Bei Delikten bis zu einer Strafdrohung von fünf Jahren sei etwa schon bisher kein Haftgrund anzunehmen gewesen. 

Daher stelle sich die Frage, welche Zielgruppe an Tätern und Delikten die Fekter-Pläne überhaupt im Auge hätten. "Für Österreicher werden sie wohl nicht gelten, denn da wird wohl kaum die Gefahr bestehen, dass man einen Verdächtigen nicht mehr findet", so Fuchs. Wer einen Wohnsitz innerhalb der EU habe, sei mittels europäischem Haftbefehl jetzt ohnehin EU-weit verfolgbar. "Es bleiben also nur außereuropäische Bürger", so Fuchs zu derStandard.at. Und so massive Eingriffe ins persönliche Eigentum seien bei kleineren Vergehen sicher nicht verhältnismäßig.

Die Notwendigkeit von Bagatellverfahren

Auch mit Fekters Kritik, es würden zu viele Bagatellverfahren eingestellt, kann der Jurist wenig anfangen. "Tatsächlich wird von allen Abschlussberichten der Polizei, die an die Staatsanwaltschaft gehen, wahrscheinlich die Hälfte eingestellt - aber deshalb, weil es einfach nichts ist", so Fuchs. Es sei im Gegenteil eher zu überlegen, ob man - wie andere europäische Staaten - vermehrt dem Opportunitätsprinzip folgen sollte. Damit würde bei kleinen Delikten eine Notwendigkeitsüberlegung angestellt und gefragt, ob eine Strafverfolgung überhaupt sinnvoll sei, beziehungsweise ob nicht eine diversionelle Erledigung sinnvoller wäre.

Dass es in Ausnahmefällen vorkommen könnte, dass Staatsanwaltschaften aus Personalmangel in Bagatellfällen auf eine Verfolgung verzichten, sei nicht auszuschließen, so Fuchs. "In Deutschland gibt es 6000, in Österreich 300 Staatsanwälte - dass das also verhältnismäßig zu wenig ist, kann sich jeder ausrechnen". Abhilfe würde der Strafrechtsexperte schaffen, in dem er einen Teil der Polizei der Staatsanwaltschaft direkt unterstellen würde. Diese Mitarbeiter seien dann als direkte Unterstützung der Staatsanwaltschaft vorgesehen - "damit die nicht immer den mühsamen Weg über die Rechtshilfe gehen muss". (Anita Zielina, derStandard.at, 30.3.2009)