Brüssel - Ein unterschiedliches Pensionsalter für Männer und Frauen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mit europäischem Recht vereinbar. Der Gerichtshof in Luxemburg erklärte am Donnerstag ein griechisches Gesetz für unzulässig, das für Beamtinnen und weibliche Beschäftigte der Streitkräfte mit Kindern ein niedrigeres Pensionseintrittsalter vorsieht als für Männer.

Eingebracht wurde die Klage gegen Griechenland von der EU-Kommission selbst. Die Kommission sah das ungleiche Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen nicht im Einklang mit Artikel 141, der die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt regelt.

In Artikel 141 ist zwar vermerkt, dass trotz des Gleichbehandlungsgrundsatzes weiterhin auch positive Maßnahmen herangezogen werden können, um das unterrepräsentierte Geschlecht in einzelnen Berufsfeldern zu fördern. Ein niedrigeres Pensionseintrittsalter sei aber nicht geeignet, die Benachteiligung von Frauen im Beruf auszugleichen, hat nun der Gerichtshof bestätigt. (APA/AP/red)