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Auch Jahre nach dem Urteilsspruch im Fall Amis sind die Gerichte mit der Sache befasst. Die Anleger warten indes auf ihr Geld.

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Zwei Jahre nach dem Urteilsspruch in dem Betrugsfall Amis warten die geschädigten Anleger noch immer auf ihr Geld. Im Hintergrund tobt ein Streit darüber, welches Land - Österreich oder Luxemburg - zuständig ist.

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Wien - Für die ehemaligen Amis-Anleger heißt es weiterhin "Bitte warten" . Seit dem Konkurs von Amis (2005) warten geschädigte Anleger auf die Auszahlung der verbliebenen Gelder. Das Problem: Amis hatte seinen Geschäftssitz in Österreich, die Gelder aber in Luxemburg in sogenannten Sicav-Fonds veranlagt. Als der Vermögensverwalter in die Pleite schlitterte, wurden die Fonds liquidiert, das so lukrierte Geld liegt in Luxemburg. Und seitdem ist nicht klar, wann, wie und wie viel an die Anleger ausbezahlt wird. Klar ist nur, dass rund 95 Mio. Euro in Luxemburg liegen, die angemeldeten Forderungen belaufen sich jedoch auf rund 135 Mio. Euro. Die Anleger werden sich daher mit einer Quote zufriedengeben müssen.

Urteil verkleinert Chancen

Jetzt verschärft ein Urteil aus Luxemburg die Situation und verringert für heimische Anleger die Chance, möglichst viel Geld aus dem Amis-Konkurs wiederzusehen. Prinzipiell könnten Anleger nämlich Forderungen in Luxemburg anmelden und bei der AeW, der österreichischen Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen. Von der AeW werden maximal 20.000 Euro pro Anleger ausbezahlt, was zur Quote aus Luxemburg hinzuzurechnen wäre. Der AeW-Betrag für Amis-Anleger richtet sich aber nach der festgesetzten Luxemburger Quote.

Das Luxemburger Gericht hat nun aber entschieden, dass es in der Causa Amis keinen Konnex zwischen Österreich und Luxemburg gibt. Das hieße für die Anleger: "Sie könnten ihre Forderungen nur in Luxemburg anmelden und würden um die Zahlung des AeW umfallen", erklärt AeW-Geschäftsführer Johannes Gotsmy. Aber auch die österreichischen Gerichte sind am Zug - auch sie prüfen die Zuständigkeit Österreichs, bzw. ob der AeW zur Zahlung einer Entschädigung verdonnert wird. Mit einer Entscheidung vom Oberlandesgericht und vom Handelsgericht Wien rechnet Gotsmy noch im ersten Halbjahr.

Anzunehmen ist laut Gotsmy, dass sich mit der Frage der Zuständigkeit auch noch der Oberste Gerichtshof beschäftigen wird, vor Jahresende wird es - in Österreich - dazu wohl kaum ein Urteil geben. "Dabei", so Gotsmy, "wäre es längst fällig, dass die Anleger ihr Geld bekommen." Bisher haben etwa 12.000 der knapp 16.000 Amis-Anleger Forderungen angemeldet. Allein beim AeW liegen Forderungen in der Höhe von 110 Mio. Euro.

Die AeW wurde 1999 gegründet und ist ähnlich organisiert wie die Einlagensicherung. Dem AeW gehören alle Finanzdienstleistungsunternehmen an. Seit Inkrafttreten des WAG 2007 (Wertpapieraufsichtsgesetz) müssen jene Wertpapierunternehmen der AeW angehören, deren Konzession "die Annahme und Übermittlung von Aufträgen" umfasst, "sofern diese ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben". Im Schadensfall werden die Mitglieder zur Kasse gebeten.

Schwerer Weg für Anleger

Die beiden Ex-Amis-Chefs Dietmar Böhmer und Harald Loidl wurden im Dezember 2007 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu je fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sämtliche Ansprüche der Privatbeteiligten (Geschädigte) wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Printausgabe, 25.3.2009)