Wien - Der US-Versicherer AIGbrachte das Fass zum Überlaufen und veranlasste die US-Regierung zu einem Notgesetz, das Boni unter besonderen Umständen mit 90 Prozent besteuert. Vergleichbare Fälle haben auch in Europa zu Diskussionen geführt, denen nun auch Taten folgen. In Deutschland liegt ein Gesetzentwurf vor, wonach Managergagen bei schlechter Unternehmensentwicklung während der Vertragslaufzeit gekürzt werden. Sollte der Aufsichtsrat dies unterlassen, können die Mitglieder persönlich dafür haftbar gemacht werden.

Das deutsche Modell schwappt nun auf Österreich über. Im Arbeitskreis Corporate Governance Code sei die Haftung des Kontrollorgans bereits ein Thema, bestätigt dessen Vorsitzender, Richard Schenz. Er unterstütze die "Schärfung der Verantwortung" des Aufsichtsrats. Aktionäre könnten dann Haftungsklagen gegen das Gremium einbringen. Von Bezügeobergrenzen, wie sie ebenfalls in Deutschland debattiert werden, halten Schenz und Heinrich Traumüller, Experte im Büro für Kapitalmarktfragen im Finanzministerium, hingegen nichts.

Die Diskussion läuft nun EU-weit: Das European Forum, eine Art Dachverband der nationalen Codex-Einrichtungen, will die Golden Handshakes für Manager mit zwei Jahresgagen begrenzen. Das würde einen Eingriff in die privatrechtlichen Verträge bedeuten, der zu einem verfassungsrechtlichen Nachspiel führen könnte. Das European Forum schlägt vor, die Vergütungskriterien per EU-Richtlinie festzulegen.

Ebenfalls im Katalog der Experten enthalten: strengere Regelungen für Aktienoptionen, die ein wichtiges Instrument zur Entlohnung von Führungskräften darstellen. Die Ausübung dieser Rechte - Aktien werden dabei in der Regel zu einem weit unter dem Marktpreis liegenden Wert gekauft - soll von der Entwicklung des Unternehmens abhängen. Die Aktien, die den Managern als Anreiz gewährt werden, sollen langfristig gehalten werden. Bei einem Teil davon - als Beispiel wird das Zweifache des Jahreseinkommens genannt - plädiert das Forum für ein Verkaufsverbot der Anteile bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Auch bei den Erfolgsprämien sehen die Experten großen Änderungsbedarf: Um die tatsächliche Performance der Gesellschaft abschätzen zu können, wird für eine Auszahlung großer Anteile der Boni erst nach zwei bis vier Jahren plädiert. Damit soll der kurzfristige Charakter der Prämien eingeschränkt und die Beurteilung der tatsächlichen Unternehmensentwicklung verbessert werden.

Generell sollen variable Gehaltsbestandteile in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamtsold stehen, wobei dem Aufsichtsrat und den Aktionären bei der Festlegung der Kriterien eine entscheidende Rolle zukommen soll. Die variablen Vergütungsbestandteile sollten an Faktoren geknüpft sein, die das reale Wachstum des Unternehmens und die reale Wertschöpfung für das Unternehmen und seine Anteilseigner abbilden.

Ackermann gibt es billiger 

In der Praxis scheinen die Boni-Kriterien recht unterschiedlich zu sein. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann verdiente 2008 im Vergleich zum Vorjahr rund 90 Prozent weniger und kam auf 1,39 Mio. Euro. Großes Verhandlungsgeschick bewies bei der Credit Suisse offenbar der neue Asien-Chef Kai Nargolwala, der laut AP dank einer "Transfersumme" knapp 20,83 Mio. Schweizer Franken (13,61 Mio. Euro) kassierte. Vergleichsweise bescheiden mutet die Entschädigung für Konzernchef Brady Dougan an, der auf 2,86 Mio. Franken kam, verglichen mit 22,28 Mio. Franken im Vorjahr. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Printausgabe, 25.3.2009)