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Die EU-Kommission würde den Staaten nach dem Beihilfenrecht erlauben, ihre Banken von "toxic assets" zu befreien. Auch Österreich kann die Ausgliederungwertgeminderter Aktiva in eine "Bad Bank" vorsehen.

Monate nach Ausbruch der Finanzkrise stecken in den Bilanzen vieler Banken weiterhin verlustträchtige Risikoaktiva ("toxic assets"), die noch Abwertungen erfordern. Solange dieses Risiko nicht beseitigt oder zumindest bewertbar ist, halten Banken Kredite zurück: Sie vertrauen einander nicht und könnten die Mittel noch zur Abdeckung eigener Verluste benötigen.

Öffentlichen Stellen ist das Thema der Banken-Risikoaktiva bewusst. Ende Februar veröffentlichte die Europäische Kommission einen Leitfaden ("Mitteilung") für nationale Rettungsmaßnahmen, die sie aus beihilferechtlicher Sicht zulassen würde. Obwohl bisher hauptsächlich in den USA diskutiert, wird darin auch für Europa eine "Bad Bank"-Lösung als möglicher Ausweg vorgeschlagen. Der Leitfaden der Kommission ist umso bedeutender, als er auf Empfehlungen der Europäischen Zentralbank und Diskussionen mit EU-Mitgliedstaaten zurückgeht.

Leitfaden mit Kriterien

Der Leitfaden beschreibt die staatlichen Möglichkeiten im Umgang mit wertgeminderten Aktiva und die Voraussetzungen, die beihilferechtlich einzuhalten sind. Denn das Beihilfenrecht spielt beim Umgang mit der Krise durch den Staat eine wichtige Rolle, geht es doch darum, dass staatliche Hilfen für eine Bank nicht zu untragbaren Wettbewerbsnachteilen für andere Marktteilnehmer führen.

Wie zuletzt beim Bankenhilfspaket im Herbst 2008 zur Rekapitalisierung von Banken durch die Republik, gibt die Kommission auch hier nur den allgemeinen Rahmen vor. Die konkrete Ausgestaltung von Rettungsmaßnahmen bleibt Österreich überlassen. In jedem Fall müssen diese vorab bei der Kommission angemeldet und von ihr nach den Kriterien des Leitfadens geprüft und genehmigt werden. In den Kriterien wird unter anderem gefordert:

  • Uneingeschränkte Transparenz und volle Offenlegung der Risikoaktiva durch die Banken vor jeglicher staatlicher Rettungsmaßnahme. Bevor der Staat zu Hilfe eilt, sollte das ganze Ausmaß des möglichen Schadens sichtbar sein; es gilt, weitere Überraschungen für die Zukunft zu vermeiden.
  • Klare Ermittlung der Gruppen von wertgeminderten Papieren, für die Rettungsmaßnahmen gelten sollten.
  • Bei der Bewertung der Risikoaktiva ist der reale wirtschaftliche Wert auf Grundlage einheitlicher Grundsätze und nicht auf Basis eines theoretischen Marktwerts festzustellen. Aus Gründen der Transparenz sind unabhängige Sachverständige und die Aufsichtsbehörden (Finanzmarktaufsicht) einzubeziehen.
  • Die angemessene Aufteilung der mit den Risikoaktiva verbundenen Kosten auf die Eigentümer der Bank (Anteilseigner), die Gläubiger und den Staat.
  • Eine angemessene Vergütung für den Staat; die betroffenen Banken sind zudem zur Übernahme der für die Vermögensbewertung anfallenden Kosten verpflichtet. Denn die Banken sollten nicht gänzlich ohne Sanktion aus der Verantwortung entlassen werden.
  • Wird ein Maßnahmenpaket für die Risikoaktiva beschlossen, haben die Banken nur sechs Monate Zeit, um die Teilnahme an dem Maßnahmenpaket zu erklären und die Aktiva offenzulegen.
  • Bei der Personalauswahl für eine "Bad Bank" sind potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden.
  • Die Unterstützung durch den Staat ist mit Umstrukturierungsmaßnahmen bei den betroffenen Banken zu verbinden; es gilt dabei die Nachhaltigkeit für die Zukunft der Bank sicherzustellen.

Praktisch bedeutet dieser Katalog, dass die Lösung des Themas "Risikoaktiva" noch einiges an Arbeit für die zuständigen staatlichen Stellen, nicht zuletzt für die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, erfordern würde. Bei den Banken dürfte rasches Handeln gefordert sein.

Auch in Österreich ist damit die Diskussion über den Umgang mit Risikoaktiva wieder eröffnet. Auch wenn das heute noch nicht Teil der breiten politischen Auseinandersetzung ist, könnte es dies bald werden, wenn die Risikoaktiva Kredite und damit den Wirtschaftsaufschwung behindern.

Von Befürwortern wird gerne auf den Erfolg der schwedischen "Bad Bank" in den 1990er-Jahren verwiesen, von den Gegnern darauf, dass letztlich der Steuerzahler die Rettungsmaßnahmen tragen müsste. Das ist politisch unpopulär. Andererseits kann wohl erst durch den richtigen Umgang mit den "toxic assets" der Banken die Wirtschaft zum Wohl der Allgemeinheit endlich "neu durchstarten". (Günter Bauer, Paul Hesse, DER STANDARD, Printausgabe, 25.3.2009)