Vor kurzem hat der Nationalrat mit der Novelle zum Wertpapieraufsichts- und Bankwesengesetz beschlossen, die Leistungsfähigkeit der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen zu erhöhen. Dass die bisherige Regelung die an sie gestellten Anforderungen nicht erfüllen könnte, war spätestens seit dem Bankenuntersuchungsausschuss 2007 klar. Das Ergebnis der dringend notwendigen Korrektur ist allerdings nicht zufriedenstellend.

Die Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen stellt das Pendant zur Einlagensicherung der Kreditinstitute dar. Die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen ermöglichen es Wertpapierfirmen, Gelder von Kunden selbst zu halten und deren Depots zu führen. Diese Bestimmung wurde allerdings nicht in österreichisches Recht übernommen. Diese Besonderheit beim Konzessionsumfang von Wertpapierfirmen bedeutet, dass sie sich einer Depotbank bedienen müssen. Dennoch sind sie dazu gezwungen, einer branchenweiten Anlegerentschädigung anzugehören und dafür zu bezahlen. Daher haften jene Wertpapierfirmen, die sich ordnungsgemäß verhalten, für jene, die dies nicht tun.

Diese Haftung beschränkt sich ausschließlich auf die Folgen strafrechtlich relevanten Handelns. Nur wenn ein Unternehmen den gemeinsamen Rahmen der Konzession, der ja ausschließt, dass Kundengelder gehalten werden, verlässt, kann sie schlagend werden. Das ist so, als ob Radfahrer haften müssten, wenn einer von ihnen ohne Führerschein Auto fährt und dabei einen Fußgänger verletzt.

Positiv ist anzumerken, dass der Gesetzgeber für die Zukunft klarstellt hat, dass der Umfang dieser kuriosen Haftung die Wertpapierfirmen nicht in ihrer Existenz gefährdet und geschädigte Anleger auch bei Großschäden die ihnen gesetzlich zustehenden Beträge erhalten. Dazu hat es allerdings nur der Übernahme jener Regelung bedurft, die seit Jahren schon in der Einlagensicherung gilt.

Keine Klarheit im Fall Amis

Wenig Verantwortung zeigte er allerdings im Fall Amis. Noch haben die Gerichte nicht endgültig geklärt, ob es sich bei diesem Skandal überhaupt um einen Fall der Anlegerentschädigung handelt. Außer Zweifel steht bereits, dass das System der Anlegerentschädigung alleine die Forderungen aller Amis-Anleger nicht befriedigen könnte.

Im Rahmen des hundert Milliarden Euro schweren Bankenpaketes hätte der Nationalrat im Herbst 2008 bloß 50 Millionen Euro mehr in die Hand nehmen müssen, um auch die von ihm zu verantwortenden Folgen einer unzulänglichen Umsetzung der Anlegerentschädigungsrichtlinie zu korrigieren. Doch dies ist nicht geschehen.

Ausgangspunkt des neuen Gesetzes ist ein Entschließungsantrag, der Finanz- und Justizminister neben einer Regelung für künftige Fälle auch dazu aufforderte, "in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich alles Notwendige vorzukehren, um eine Insolvenz der österreichischen Anlegerentschädigung auf Grund der derzeit anhängigen Konkursverfahren über das Vermögen der Wertpapierdienstleister Amis zu verhindern."

Nun kann interpretiert werden, dass die neue gesetzliche Regelung auch auf Amis anwendbar ist, aber es steht nicht drin. Ein einziger klarer Satz hätte alle Interpretationen überflüssig gemacht. Darauf hat der Gesetzgeber leider verzichtet. (Johannes Gotsmy, DER STANDARD, Printausgabe, 25.3.2009)