Brüssel - Europäische Banken dürfen für die neuen grenzüberschreitenden Lastschriften im europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) nur in einer dreijährigen Übergangszeit bestimmte Gebühren untereinander verrechnen, die möglicherweise auf den Kunden abgewälzt werden können. Die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) haben am Dienstag Einzelheiten für die Einführung der Euro-Lastschriften geklärt, damit das System mit 1. November in Kraft treten kann.

In einer gemeinsamen Erklärung mit der EZB habe die EU-Kommisson klar gestellt, "dass ein allgemeines transaktionsbezogenes multilaterales Interbankenentgelt (MIF) für Lastschrifttransaktionen nicht mit Effizienzargumenten gerechtfertigt werden kann und somit nicht mit dem EU-Kartellrecht vereinbar wäre", teilte die Brüsseler Behörde mit. Die neue Verordnung über den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, die in Kürze angenommen werden soll, sehe für die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens eine dreijährige Übergangszeit vor.

Die nunmehr vorliegende Erklärung sollte vor allem Klarheit für die Zeit nach dem 1. November 2012 schaffen. Daher sollten die Interbankenentgelte für SEPA-Lastschriften und die alten nationalen Lastschriften bis zum 31. Oktober 2012 durch andere nationale oder grenzübergreifende Mechanismen ersetzt werden, erklärte die EU-Kommission. Denkbar wäre allerdings ein MIF für fehlgeschlagene Transaktionen, da dies die Effizienz des Lastschriftensystems erhöhen würde.

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

"Die Kommission wird dafür sorgen, dass im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum wirksamer Wettbewerb herrscht, so dass sowohl die Verbraucher als auch die Wirtschaft in angemessener Weise an den Kosteneinsparungen teilhaben, die das SEPA-Lastschriftsystem sowohl bei grenzüberschreitenden als auch bei reinen Inlandstransaktionen ermöglicht", betonte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy betonte, der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum bringe der Wirtschaft und auch den Verbrauchern enorme Vorteile. "Nachdem diese Hürde genommen ist, können jetzt die Banken und die Gläubigerunternehmen mit den Vorbereitungen für die Migration beginnen." Die EZB-Direktorin Gertrude Tumpel-Gugerell betonte: "Nachdem die Frage der Zulässigkeit multilateraler Interbankenentgelten im Übergangszeitraum bereits geklärt war, haben wir dank der Erläuterungen der Kommission nun auch längerfristig Klarheit." (APA)