Wien - Wenn sich Österreich verpflichtet, nach OECD-Standards Informationen auszutauschen, dann verzichtet das Land in Wahrheit gegenüber Ausländern auf das Bankgeheimnis, heißt es am Montag in einer Stellungnahme von Werner Doralt vom Institut für Finanzrecht der Universität Wien. Denn nach OECD-Standards müsse Österreich alle Informationen austauschen, "die zur Durchführung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art erforderlich sind". Daher sei die Auskunftspflicht nicht auf Abgabenhinterziehungen eingeschränkt.

Nach Wahrnehmung Doralts "verzichtet Österreich damit gegenüber dem ausländischen Fiskus de facto auf das Bankgeheimnis als Gegenleistung für die Zustimmung zur Errichtung eines Notstandsfonds für Osteuropa, von dem vor allem österreichische Banken profitieren".

Finanzminister Josef Pröll (VP) betonte bisher, dass Konten nur bei "begründetem Verdacht" auf Steuerhinterziehung geöffnet würden. Doralt glaubt hingegen, dass die Pflicht zum Informationsaustausch mit ausländischen Behörden künftig auch bei laufenden Abgabenverfahren, also auch ohne Verdacht auf Abgabenhinterziehung, bestehe.

"Anhaltspunkte"

Das bedeute aber noch keinen automatischen Informationsaustausch. Auch in Deutschland brauchten die Behörden "Anhaltspunkte" für einen "steuerpflichtigen Vorgang" - die gleichen Kriterien würden künftig gelten, wenn eine deutsche Behörde von einer österreichischen Bank Auskünfte verlangt, erwartet Doralt.

Es sei aber für Österreich richtig gewesen, dem Informationsaustausch zuzustimmen, um nicht auf die "Schwarze Liste" der Steueroasen gesetzt zu werden. Und da auch die Schweiz und Luxemburg den gleichen Schritt gesetzt haben, erwachse Österreich daraus auch kein Wettbewerbsnachteil. (APA)