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Christiane Burkheiser, Anklägerin im Prozess gegen Josef F.

Foto: AP/Robert Jaeger

Es war ein großer Moment für Staatsanwältin Christiane Burkheiser. Denn bis Mittwochvormittag hatten viele an ihrer Strategie gezweifelt. Ob das durchgehen würde - den mutmaßlichen Verbrechen des Josef F. mit dem Vorwurf des Sklavenhandels zu begegnen? Ob allein die Aussage seiner Tochter über den Tod des Säuglings im Keller ausreichen würde, um ihn des Mordes durch Unterlassung anzuklagen?

Burkheisers rechtliches Konzept der Anklage wurde am Mittwoch bestätigt - ausgerechnet vom Angeklagten. Josef F. gab ihr recht, indem er ein umfassendes Geständnis ablegte. Dabei ist es das erste große Verfahren, in dem die 33-Jährige am Landesgericht St. Pölten die Anklage vertritt. Und dann gleich ein Prozess dieser Dimension.

Die junge Staatsanwältin kennt den Angeklagten vom ersten Moment der Ermittlungen an. Sie war es, die am 19. April 2008 Journaldienst hatte, als eine schwerkranke 19-Jährige, die angeblich vor dem Haus ihrer Großeltern abgelegt worden sei, in das Landesklinikum Amstetten gebracht wurde. Als Josef F. dann am 26. April mit seiner seit 24 Jahren eingesperrten Tochter ins Krankenhaus kam und verhaftet wurde, betraute man Burkheiser mit den weiteren gerichtlichen Ermittlungen. Sie war es auch, die im Vorfeld des Prozesses den Beschuldigten einvernahm - und in Anwesenheit des U-Haftrichters und der Opferanwälte dessen Tochter befragte.

Sie wolle sich ungeachtet der Dimension des Falles emotional abgrenzen und - wie es ihre Aufgabe sei - sachlich arbeiten, hatte Burkheiser damals gesagt. Vor Gericht verstand sie es dennoch, die Emotionen aller Anwesenden tief zu berühren, indem sie die Unfassbarkeit des Geschehenen versuchte zu schildern und deutlich zu machen - bis hin zu den "Duftproben" von modrigen Gegenständen aus dem Keller.

Burkheiser hatte erst im Mai 2007 die Richteramtsprüfung abgelegt. Als sie sich bei der Justiz bewarb, wusste sie, dass nach der Strafprozessreform 2008 Staatsanwälte gesucht würden - und diese auch die Aufgabe der Voruntersuchungen von den U-Richtern übernehmen würden. Seit Juli 2007 ist sie in der Staatsanwaltschaft St. Pölten tätig.

Doch die Anklägerin im Prozess gegen Josef F. hat nicht nur eine juristische Ausbildung: Seit 2004 ist sie auch eingetragene Mediatorin. Und sie erlernte die Gebärdensprache. Denn: In Österreich gebe es immerhin rund 10.000 Gehörlose, die kaum juristische Hilfe in ihrer Muttersprache bekommen. (Roman David-Freihsl, DER STANDARD Printausgabe 19.3.2009)