Wien - Für der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs liegt aus dem, was er Medienberichten entnommen hat "kein volles Mordgeständnis" vor. Josef F. hat sich am dritten Verhandlungstag zwar zu sämtlichen Punkten der Anklage schuldig bekannt, ob er sich auch inhaltlich zum Mord in Form von Unterlassung an dem im Keller geborenen Säugling geständig gezeigt hat, erscheint fraglich.

Es liegt Geständnis in Richtung fahrlässige Tötung vor

"Ich bekenne mich schuldig. Ich hätte erkennen müssen, dass es dem Baby schlecht geht", hatte der Angeklagte zu Protokoll gegeben. Laut Fuchs ist das noch kein Geständnis, den Tod des Kindes in Kauf genommen zu haben. Allenfalls liege ein Geständnis in Richtung fahrlässige Tötung vor, so Fuchs.

Vollinhaltliches Geständnis

Um ein vollinhaltliches Geständnis abzulegen, hätte Josef F.  erklären müssen, dass er es "zumindest für möglich gehalten habe, dass das Kind stirbt", meinte der Strafrechtler.

Auch bei den weitergehenden Fragen der vorsitzenden Richterin hatte der 73-Jährige nicht explizit erklärt, den Tod des Neugeborenen wissentlich in Kauf genommen zu haben. "Haben Sie es für möglich gehalten, dass das Kind stirbt?", hatte sich Humer erkundigt. "Ich war der Hoffnung, dass er's durchsteht", lautete die Antwort des Angeklagten. Auf die Frage der Richterin "Oder war es eine Überlegung, dass man einen Säugling leichter wegbringen kann?" entgegnete Josef F.: "Ich hab' geglaubt, dass er's schafft". Er räumte ein, er hätte "etwas tun müssen", habe das jedoch "einfach übersehen. Ich war der Meinung, der Kleine wird überleben."

Die Frage, was das Geständnis Wert ist, spielt insofern eine Rolle, als im Falle eines Schuldspruchs lediglich ein umfassendes und reumütiges Geständnis als Milderungsgrund heranzuziehen wäre, so der Experte.(APA)