Bild nicht mehr verfügbar.

Psychologische Gutachterin Heidi Kastner

Foto: APA/ROBERT JAEGER

St. Pölten - Aus gerichtspsychiatrischer Sicht sei Josef F. eine umfassende schwere Störung zu attestieren, sagte die Sachverständige Adelheid Kastner. Sie ging in ihrem Gutachten ausführlich auf sein Verhalten ein, dass sich in der Kindheit geprägt zu haben scheint. Kastner sprach von schweren emotionalen Defiziten. Er habe die Jahre der Erniedrigung, Angst und Isolation durch Machtausübung kompensiert. Nach dem Gutachten wurde die Öffentlichkeit wieder vom Prozess ausgeschlossen.

Keine rechtlichen Gründe für Nichtschuldfähigkeit

Rechtliche Gründe für Nichtschuldfähigkeit, wie Geisteskrankheit, Minderbegabung, Bewusstseinsstörung seien auszuschließen, erklärte die Sachverständige. Wer aber gegen die innere Ordnung über einen so langen Zeitraum hindurch derart geplant und zielgerichtet handle, müsse schwer gestört sein. Für die Sachverständige stand außer Zweifel, dass der Angeklagte im Tatzeitraum zurechnungsfähig war: "Die Verantwortlichkeit für das, was Herr F. gemacht hat, kann ihm keiner nehmen."

Das Unrecht sei ihm stets klar gewesen

Das Verhalten des nunmehr 73-Jährigen sei auf Dominanz ausgerichtet gewesen, nicht auf Vernichtung und Tötung seines Opfers. Dabei sei Josef F. stets klar gewesen, dass er unrecht und schuldhaft handelte: "Er hat gewusst, er handelt gegen die Regeln des menschlichen Zusammenlebens. Dieses Wissen war immer vorhanden."

Unliebsame Dinge wegblenden

Der Mann habe jedoch die Eigenschaft, unliebsame Dinge einfach wegblenden zu können: "Sobald er aus dem Keller rausgegangen ist und die Tür zugemacht hat, war es weg. Er hat die Möglichkeit gehabt, sein Leben oben unbelastet vom Leben unten zu leben." Lediglich kurz vor dem Einschlafen und unmittelbar nach dem Aufwachen hätte Josef F. sein Gewissen gedrückt, meinte Kastner: "Immer dann ist es ihm schlecht gegangen".

 

Ursachensuche in der Kindheit

Bei der Ursachensuche müsse man bis in die Kindheit des Angeklagten zurückgehen, bis zu seinen Großeltern lagen hochproblematische Familienverhältnisse vor. Für seine Mutter, die selbst außerehelich gezeugt wurde, war er eine Belastung, und bekam keine Zuwendung. Kinder in eine Ehe "hineinzuadoptieren" kannte er aus der eigenen Familie.

Familienklima geprägt von Angst

Die Fähigkeit zu lieben entwickle sich nur, wenn man diese Gefühle auch erfährt, so Kastner. Andernfalls werde man zum "emotionalen Analphabeten". Das Klima im Elternhaus war jedoch geprägt von Schlägen, von Angst vor der Mutter, zugleich Angst um die Mutter, die die einzige Bezugsperson war. Sie habe ihm alles andere als ein Gefühl der Geborgenheit vermittelt, er erlebte kein Urvertrauen.

Leben unter Angst auf Dauer nicht auszuhalten

Ein Leben unter Angst sei auf Dauer nicht auszuhalten, die Gegenstrategie, Gefühle wegzuschieben. Diese ließen sich aber nicht auf Dauer verdrängen. F. wusste aber, dass er gescheit war und die Möglichkeit hatte, etwas aus sich zu machen. In der Pubertät kam der Wendepunkt, sich von der Mutter nichts mehr bieten zu lassen, die Situation umzudrehen - das Machtbedürfnis wuchs, und gleichzeitig der Wunsch, einen Menschen ganz für sich zu haben, wo man keine Angst mehr haben muss, ihn zu verlieren.

Unter der Oberfläche brodelten Bedürfnisse nach Dominanz

Kastner sprach von einem Vulkan: Unter der Oberfläche brodelten Bedürfnisse nach Dominanz und Herrschen: "Josef F. nimmt seine bösartige Seite selbst wahr, auch die des Vergewaltigers". Er könne sich ganz gut kontrollieren, aber wenn er die Kontrolle lockere, breche das durch, erklärte die Psychiaterin.

Fantasien realisieren

Das Bedürfnis, mächtig zu sein, habe Josef F. dann in seiner Familie ausgelebt. Den Bereich der Sexualität jedoch nicht in ausreichendem Maß, erklärte die psychiatrische Sachverständige. Fantasien entstehen, werden gewissermaßen zur Lawine - bis man irgendwann beginnt, reale Voraussetzungen für ihre Umsetzungen zu schaffen.

Kein Risiko

Eine grandiose Situation sei für Josef F. entstanden, als "er's geschafft" hat: Er konnte seine sexuellen Bedürfnisse ausleben, es gab keinen Widerspruch mehr, kein Risiko - und hatte einen Menschen ganz für sich allein. Auch Kinder zu zeugen hätte einen Grund gehabt: Mit mehr Kindern würde die Tochter noch mehr an ihn gebunden und zugleich für andere Männer unattraktiv, so dieSachverständige.

Tochter als Opfer bewusst ausgesucht

Josef F. hat sich seine drittgeborene Tochter ganz bewusst als Opfer ausgesucht. Das stellte die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner in ihrem Gutachten fest, das sie am Mittwoch den Geschworenen präsentierte. Die Tochter, die der Mann 24 Jahre in seinem Keller gefangen gehalten haben soll, sei ihm "am Ähnlichsten" gewesen. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, gerade ihren Willen zu brechen, sagte Kastner.

Tochter war die Stärkste

Josef F. hatte nach seiner Festnahme selbst erklärt, die zum Zeitpunkt ihrer Gefangennahme 18-Jährige wäre ihm von sämtlichen Kindern am Ähnlichsten gewesen: "Sie war stur, am Stärksten. Das war die größte Herausforderung." Laut Gerichtspsychiaterin nahm der Angeklagte daher sie gefangen, um an ihr seine Allmachtfantasien ausleben zu können: "Je stärker der Gegner, desto größer der Sieg." Jemanden zu besiegen, "der schon klein bei gibt, wenn man ihn schief anschaut", hätte den Mann nicht interessiert, so die Sachverständige.

"Er muss sich als mächtig erleben"

Josef F. wirke zwar wie ein "alter zittriger Mann, bei dem sich das Nachlassen der Sexualität abzeichnet". Sein Grundverlangen sei aber das Bedürfnis nach Macht, Beherrschung, Kontrolle. Die sexuelle Komponente spiele eine sekundäre Rolle. "Er muss sich unbedingt als mächtig, potent im weitesten Sinn erleben. Diese Störung ist auch durch das Alter nicht abgebaut", erläuterte die Gutachterin.

Grundsätzlich sei der Angeklagte therapierbar

Sie riet dazu, Josef F. "so lange sicher zu verwahren, bis aus der Behandlung ein Erfolg resultiert". Grundsätzlich sei der Angeklagte therapierbar, sofern er Strategien gegen seine Persönlichkeitsstörung entwickle. Ansonsten seien zukünftig von ihm Straftaten zu befürchten, betonte Kastner: "Es ist alles denkbar, was seine Machtansprüche befriedigt."

Ohne Therapie weitere Straftaten zu befürchten

Kastner empfahl dem Gericht, ihn im Falle eines Schuldspruchs in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, da "eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit" vorliege und trotz des vorgerückten Alters des bald 74-Jährigen dieser nach wie vor gefährlich sei und schwerwiegende Straftaten begehen könnte, sollte er nach allfälliger Verbüßung einer Freiheitsstrafe unbehandelt entlassen werden.(APA)