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Großherzog Henri büßte wegen des Streits um das Sterbehilfegesetz in der Verfassung vorgesehene Rechte ein.

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Luxemburg - Luxemburg ist nach den Niederlanden und Belgien das dritte Land in der EU geworden, das aktive Sterbehilfe von Ärzten nicht mehr bestraft. Das entsprechende Gesetz wurde am Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht. Im gleichen Amtsblatt wurde auch das Gesetz zum Ausbau der Palliativmedizin publik gemacht. Anders als das Sterbehilfe-Gesetz war dieser Vorschlag unumstritten. Die Abgeordneten nahmen es kurz vor Weihnachten einstimmig an.

Beim Sterbehilfe-Gesetz waren die Mehrheiten denkbar knapp. 31 stimmten dafür, 26 dagegen, drei enthielten sich, als das Parlament des Großherzogtums im Dezember entschied. Schon im Februar 2008, bei einer Ersten Lesung des später noch veränderten Gesetzes, fiel die Entscheidung ähnlich hauchdünn für eine Aufhebung der Strafbarkeit bei Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung.

Juncker gegen, Bürger für Gesetz

Ministerpräsident Jean-Claude Juncker machte kein Hehl daraus, dass er gegen den Gesetzentwurf war. Aus seiner Partei gab es aber einige wenige Abgeordnete, die mit dem sozialistischen Koalitionspartner und Parlamentsmitgliedern anderer Fraktionen für die Mehrheit sorgten. Laut Umfragen folgten die Abgeordneten dem Bürgerwillen. Zwei Drittel der Luxemburger seien für das neue Gesetz, hieß es.

Die Debatte um die Sterbehilfe brachte das Großherzogtum an den Rand einer Staatskrise. Großherzog Henri ließ wissen, er wolle das Sterbehilfe-Gesetz nicht "billigen und verkünden", wie es die Verfassung vorschreibt. Im Schnellverfahren brachten die Abgeordneten deshalb - mit Henris Zustimmung - eine Verfassungsänderung auf den Weg, mit der im Gesetzgebungsverfahren das "Billigen" durch den Großherzog gestrichen wurde. Henri muss nur noch verkünden. Das tat er jetzt auch, und zwar ziemlich schnell: In der vergangenen Woche erst wurde die Verfassungsänderung in zweiter Lesung von den Abgeordneten abschließend beschlossen.

Luxemburger Euthanasiegegner versuchten noch, die Verfassungsänderung mit Hilfe eines Bürgerbegehrens zu Fall zu bringen. Dann hätte Großherzog Henri abwägen müssen zwischen seinem Gewissen und dem Willen des Parlaments. Doch das Begehren scheiterte deutlich: Weniger als 800 Luxemburger unterzeichneten das Volksbegehren, 25.000 Unterschriften wären erforderlich gewesen. (APA)