Im Prozess gegen Josef F. steht der Opferschutz über allem. Das ist bedingungslos zu unterschreiben. Die Tochter des Angeklagten und ihre im Kellerverlies unter unwürdigsten Bedingungen geborenen Kinder haben schon genug durchgemacht. Da muss das Interesse der Öffentlichkeit hintanstehen.

Dennoch werden bei dem Verfahren am Landesgericht St. Pölten "Besonderheiten" des österreichischen Rechtssystems deutlich, die grundsätzlich hinterfragt werden müssen. So wird beispielsweise das Urteil - wie immer es aussehen wird - in keiner Weise nachvollziehbar sein. Und das liegt weniger am Ausschluss der Öffentlichkeit, sondern vielmehr am System des Schwurgerichtes. Denn da der Richtersenat bei der Beratung der Geschworenen nicht anwesend ist, kann am Ende nur deren Urteil und das Strafmaß verkündet werden - aber keinerlei Begründung.

Zum Vergleich: In Deutschland gibt es längst keine Schwurgerichte, sondern nur noch Schöffensenate: Drei Berufsrichter und zwei Schöffen beraten gemeinsam über das Urteil. Wird die Höchststrafe - also eine lebenslange Haftstrafe - verhängt, muss die Entscheidung mindestens im Verhältnis 4:1 gefällt werden.

Die Reform der österreichischen Schwurgerichtsbarkeit war übrigens einer der ersten Punkte, die Justizministerin Claudia Bandion-Ortner kurz nach ihrem Amtsantritt ansprach, offenbar vollkommen zu Recht. Bleibt abzuwarten, ob sie sich durchsetzen kann. Sie ist nicht die erste Justizministerin, die das versucht. (Roman David-Freihsl/DER STANDARD-Printausgabe, 17.3.2009)